Hallo,

kbvs.de hat vollkommen Recht ! Ich finde es eine Frechheit von der Bank Dir dieses zu sagen; gerade die Banken wissen es ganz genau ALG I, ALG II, Sozialleistungen sind nicht pfändbar ! Die Bank kann doch schon am Absender erkennen das es sich um Leistungen nach dem SGB handelt.

Für weitere Info´s klicke mal folgenden Link an. Dieser Link ist immer auf dem neuesten Stand und ist vom Bundesministerium. Auf dieser Seite werden viele Informationen per Pdf -Download angeboten:

http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html

Ich hoffe Dir damit ein wenig geholfen zu haben.

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Hallo, also

  1. gibts gesetzliche Regelungen was den Betrag betrifft der Dir zusteht. Da hat die Bank NICHTS mit zu tun und kann das auch nicht beeinflussen.

  2. wenn Du der Meinung bist das der Pfändungsfreibetrag bei Dir höher sein sollte/ muß, z.B. wegen Kinder, Krankheit, Behinderung o.ä., mußt Du auf das Amtsgericht gehen. Die Prüfen Dein Belangen und Du erhältst dann eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung ist dann Dein Pfändungsfreibetrag vom Amtsgericht eingetragen; und DAMIT gehst Du zu Deiner Bank. Die tragen diese Summe dann in Dein Konto ein. So wissen die dann wieviel Dir mtl. zusteht !

Hier noch ein kleiner Link der Pfändungstabelle 2011 - 2013 in Pdf Form:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pf_ndfreigrbek_2011/gesamt.pdf

;) Grüßle

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