Wie erfolgt Nettoentgeltberechnung für Übergangsgeld aus Bruttoentgelt?

1 Antwort

Hallo das ist zwar etwas komplex aber nicht schwierig.
Als erstes wird der Bemessungszeitraum festgelegt. Das ist der letzte voll vom Arbeitgeber abgerechnete Monat vor Bezug des Übergangsgeldes. Das ist das Regelentgelt. das teilst Du durch 30, dann hast Du das tägliche Regelentgelt. Wenn Du Sonderzahlungen im Jahr vorher erhalten hast und diese sind in dem Bemessungszeitraum nicht enthalten, erhöht sich das tägliche Regelentgelt um 1/360 der Sonderzahlungen. Insgesamt darf dass aber nicht höher sein als die auf den Tag gerechnete Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Dann nimmst du davon 80% und Du hast Du die Berechnungsgrundlage. Diese Berechnungsgrundlage darf aber nicht höher sein als das Nettoentgelt im Bemessungszeitraum.

Von dem Betrag erhältst Du dann 68% bzw. 75% (wenn DU ein Kind hast oder vom erwerbslosen Gatten gepflegt wirst).

Davon gehen dann noch die Beiträge für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab (nur der "Arbeitnehmeranteil"). Und schon hast Du es.

Alles auch da nachzulesen:

§ 21 Abs. 1 SGB VI i. V. m. §§ 46, 47 SGB IX