Inkasso, Klarna, zweckgebundene Überweisung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe gelesen dass bei einer Hauptforderung bis 500€ nur eine Gebühr bis zu 15€ berechtigt sei, ebenso bei der Auslagenpauschale.

Das kann man so sehen, ist aber in der Rechtsprechung nach wie vor umstritten. Es gibt auch keine einheitliche Rechtsprechung des BGH dazu, dies bisherigen Urteile dazu widersprechen sich teilweise.

Wenn meine zweckgebundene Zahlung nicht zurücküberwiesen wird und ich ,,nur" Drohbriefe erhalte ist die Sache eigentlich gegessen oder?

Nach unsere bisherigen Erfahrung hier im Forum wird deine Zahlung zurücküberwiesen werden. Das wird so also vermutlich nicht funktionieren.

Ich bin durchaus ein Freund der 0,3er Gebühr, die Inkassobüros allerdings weniger (irgendwie verständlich^^). Die Frage ist: Wie viel Zeit und Arbeit willst du in die Sache stecken? Wenn du Lust hast, Klarna und Coeo ein bisschen zu ärgern, sag Bescheid, ich unterstütze dich dabei gerne. Du solltest dir aber vorher Gedanken darüber machen, was dein Ziel ist. Wenn du die 0,3er Gebühr durchsetzen willst, solltest du dem dem Grunde nach bereit sein, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Ansonsten macht das keinen Sinn. Die Alternative ist, ein bisschen mit Coeo und Klarna zu diskutieren, darauf zu pokern dass die auch keine Lust auf Gerichtsverfahren haben und sich am Ende irgendwo in der Mitte zu einigen.

Mach dir dazu mal Gedanken und gib mir dann eine Rückmeldung dazu. Du kannst dir bei Gelegenheit auch mal diesen Thread durchlesen: https://www.finanzfrage.net/frage/inkasso-kosten-berechtigt

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Was würdest du mir empfehlen? Findest du es lohnt sich für den Betrag um den es geht das Risiko einzugehen? Mir persönlich macht es nichts aus die Situation langwierig und anstrengend zu lösen :D Die Frage ist bloß ob die möglichen Konsequenzen am Ende die 79€ Forderung zu Beginn übersteigen, und ob ich tatsächlich mehr im Recht bin als sie (Klarna Rechnung komplett untergegangen, zwei Mahn-Mails auf die E-Mail-Adresse bekommen die ich nie nutze).

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@dzemie

Ich mag Inkassobüros nicht besonders und Klarna und Coeo schon gar nicht. Ein Gerichtsverfahren würde ich aber nur anstreben, wenn ich einen Präzedenzfall schaffen wollen würde. Und definitiv nur nach entsprechender anwaltliche Beratung. Das würde eigentlich auch voraussetzen, dass die Streitsumme eine Eskalation bis zum BGH ermöglicht. Dafür werden die 49 € nicht reichen.

Der Kaufmann im mir sagt: Sieh zu, dass du dich mit denen irgendwo in der Mitte einigst und lass zukünftig die Finger von solchen Firmen.

Möglichkeit 1: Du überweist die HF + Inkassokosten analog einem Gebührensatz von 0,3, ignorierst dann alle weiteren Schreiben von denen und hoffst, dass die sich damit zufrieden gehen. Das Problem bei der Sache ist, dass du die Sache in den nächsten drei Jahren immer im Hinterkopf hast (haben solltest), weil jederzeit ein Mahnbescheid von denen kommen kann. Und ehrlich gesagt glaube ich nicht daran, dass Klarna bzw. Coeo sich mit 0,3 zufrieden geben. Es kann durchaus sein, dass die es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Gibst du dann auf, haben sich die Kosten bis dahin nochmal verdoppelt. Willst du es hingegen tatsächlich auf ein Verfahren ankommen lassen, solltest du dir einen erfahrenen Anwalt hinzuholen. Wenn du verlierst, wird es dann richtig teuer.

Möglichkeit 2: Du überweist vorab die HF + Inkassokosten analog einem Gebührensatz von 0,3. Wir begründen unsere Ansicht etwas ausführlicher, bieten aber unberührt dessen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Zahlung einer Inkassogebühr analog einem Gebührensatz von 0,5 (insgesamt) an (entspricht ca. 30 € inkl. Auslagenpauschale). Vielleicht lassen die sich auf das Spielchen ein und wir kommen am Ende bei 0,6 oder 0,7 raus (ca. 35 - 40 €). Ja, das ist deutlich mehr als die von dir genannten 17,64 € bei einem Gebührensatz von 0,3, aber immer noch deutlich weniger als die knapp 60 €, die Coeo aktuell haben will. Für die 17,64 € wirst du vermutlich einen Anwalt brauchen, ggf. sogar durch die Instanzen prozessieren müssen.

War dem Inkassoschreiben eigentlich eine unterschriebene Vollmacht beigefügt? An Klarna zu überwiesen wird dazu führen, dass das Geld zurückkommt. An Coeo würde ich aber nur überweisen, wenn eine Geldempfangsvollmacht nachgewiesen wird oder Klarna mitteilt, dass eine Zahlung an Coeo erfolgen soll.

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@Answer123

Ich hab heute eine Rückzahlung erhalten und werde denke ich doch einfach den vollen Betrag zahlen, ich werde in nächster Zeit so viel unterwegs sein dass ich im Grunde jeden Brief von denen verpassen würde ^^ Ich danke dir für deine Hilfsbereitschaft, wenn in Zukunft nochmal Probleme haben sollte mit einem Inkassobüro melde ich mich gerne lol.

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@dzemie

Ich würde zumindest mal einen Versuch unternehmen. Wir haben jetzt zeitlich noch einen zweiten Inkassofall mit Klarna. Vielleicht kann man da zusätzlichen Druck aufbauen.

Du kannst Coeo auch erst mal eine E-Mail schreiben, dann bist du nicht darauf angewiesen, dass deren Post dich erreicht.

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