Immobilienfinanzierung, über die DVAG bei der Deutschen Bank vorzeitig ablösen?

2 Antworten

Der Kreditvertrag wurde mit der Deutschen Bank geschlossen. Die DVAG ist der Vermittler. Bei einer Zinsfestschreibung ist die Bank nicht verpflichtet das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen. Erst ab dem 10. Jahr steht einem ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Die einzigen Ausnahmen sind: Der Verkauf der Immobilie, Todesfall.
Wenn der Vertrag jetzt erst kurz läuft stellt sich die Bank auch sicherlich deshalb quer, weil die DVAG ja eine Provision für die Vertragsvermittlung von der Bank erhalten hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dazu wirst du in deinem Kreditvertrag nachlesen müssen. Im Normalfall geht es, kostet jedoch.