Im Testament von Vater steht der alte Preis in D-Mark von 1999; Vater stirbt 2014 und wert hat sich

6 Antworten

Man müßte das ganze Testament im vollen Wortlaut sehen um beurteilen zu können, was verfügt wurde und, ob testamentarische Verfügungen eventuell ausgelegt werden müssen.

Es gibt rein theoretisch hier zwei Möglichkeiten:

Entweder wollte der Vater nur eine Teilungsanordnung treffen. Dann müßte man nach dem aktuellen Hauswert dritteln.

Oder aber, er wollte konkrete Summen nennen damit es keinesfalls zum Streit unter den Geschwistern kommt. Dann bleibt alles so wie angeordnet.

Im übrigen hast Du in den USA möglicherweise ein etwas falsches Bild vom deutschen Immobilienmarkt. In den deutschen Großstädten sind die Preise in den letzten Jahren explodiert. In ländlichen Regionen aber sinken sie permanent. Je nachdem wo das Haus belegen ist, könnte der Wert sogar niedriger als 1999 sein. Die Hoffnung der Schwester auf schnelles Geld braucht nicht aufzugehen.

Meine Empfehlung: Lass das Testament durch einen deutschen Rechtsanwalt prüfen und handele nach seiner Empfehlung. Ohne Deine Zustimmung findet ohnehin keine Eigentumsumschreibung auf die geschäftstüchtige Schwester statt.

Du schreibst in Deiner letzten, allerdings geschlossenen Frage "Sofern unsere Tochter Else diesen Grundbesitz uebernehmen will, hat sie an unsere weiteren Toechter Lisa und Lotte ja einen Betrag in Hoehe von 70,000 DM auszuzahlen." Hierbei soll es vermutlich nicht "ja", sondern "je" heißen, denn nur "je" macht Sinn. Denn dann ergibt sich eine Drittelung des Hauswertes. Jede Schwester bekommt in der Abrechnung ein Drittel, also DM 70,000. Es ist keinesfalls so, dass zwei Schwester zusammen eine Abfindungszahlung von insgesamt DM 70,000 bekommen.

Ob nun die Drittelregelung das vorrangige Testamentsinteresse war oder nicht, kann nur ein Anwalt beurteilen. Insbesondere wäre für Dich die Überlegung, dass Du einem Eigentumsübergang auf Deine Schwester Else nicht zustimmst. Aber ob dies eine realistische Option ist, muss ein Anwalt untersuchen.

Das klingt so, als wäre im Testament nur ein Vorkaufsrecht für die ältere Schwester vorgesehen, nicht jedoch eine Regelung zur Aufteilung der Erbmasse.

In Abwesenheit konkreter Verfügungen zur Aufteilung des Vermögens werden die drei Geschwister je 1/3 erhalten, sofern nicht eine Ehefrau noch lebt.

Daher wäre im Fall eines Kaufs des Hauses ein Verkehrswert anzusetzen, nicht jedoch der damalige Preis von 210.000 DEM. Dieser Erlös geht dann als Anteil an der Erbmasse an die drei Geschwister, d.h. die ältere Schwester zahlt je 1/3 des erzielbaren Preises (hier ggf. einen Gutachter oder eine lokale Bank, die Immobilien vertreibt, konsultieren).

Bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft aller drei Geschwister Eigentümer des Hauses.

Sind die alten Summen noch rechtskraefigt fuer aeltere Schwester in 2014?

Nein. Die Summe 210.000,00 DM ist eher ein Schätzwert, etwa, um daran die Notarkosten des Testaments zu berechnen.

Maßgeblich ist der Wert der Immobilie im Zeitpunkt des Erbfalls eures Vaters.

Sollte man einen Gutachter einsetzen um den heutigen Preis gerechter fuer alle zu teilen?

Das kann man machen, und etwa 6.000,00 EUR (8.125,00 US$) vom Erbe abziehen.

Oder man berechnet den sog. Bedarfswert nach dem Ertragswertverfahren: Fiktive Jahres-Mieteinnahmen x 12 entspricht dem Wert der Immobilie.

G mager761

Ich bin mir sicher, dass hier die aktuellen Immobilienpreise, die ja auch für die Erbschaftssteuer relevant sind zugrunde gelegt werden. Schalte einen Fachanwalt für Erbrecht ein.