Ich bin mir sicher, dass hier die aktuellen Immobilienpreise, die ja auch für die Erbschaftssteuer relevant sind zugrunde gelegt werden. Schalte einen Fachanwalt für Erbrecht ein.

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Gehe auf den Nachbarn zu, auf dessen Grundstück der Baum steht und bitte ihn mit Hinweis auf existierende Urteile zum Thema (Du findest sie hier: http://www.kostenlose-urteile.de/topten.laubrente.htm) auf Zahlung der Laubrente. Hilfreich wäre es, wenn Du bereits einen Kostenvoranschlag hättest, welche Arbeiten anfallen und wie diese zu Buche schlagen. Viel Glück!

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Der Stromverbrauch hat nichts mit Deiner Region zu tun. Vergleichsportale geben Durchschnittswerte an, die z.b. ein Singlehaushalt oder ein 4-Personenhaushalt verbraucht. Bei letzterem muss man schon mit 4500 kwH rechnen, wenn ich mich recht erinnere. Dir würde ich empfehlen, dass Du mal alle Sicherungen raus nimmst und dann den Stromzähler beobachtest. Da dürfte sich sprichwörtlich dann kein "Rädchen" mehr drehen! :-)

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Soweit ich informiert bin, muss für ein Wohnrecht ggf. Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet werden, denn es ist ja wie bares Geld zu betrachten. Dass darauf Grunderwerbsteuer anfällt, das wäre mir neu!

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Hallo Blusi, ich finde nicht, dass Du Dir bei Deiner Fragestellung zu wenig Mühe gegeben hast. Also - was spricht dagegen, die Gewerbeanmeldung (vor Autokauf) sofort zu machen? Dann wären alle Unklarheiten beseitigt. Ich würde mich aber auch vor der Gewerbegündung mit einem Steuerberter in Verbindung setzen.

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Die Steuernummer erhältst Du sofort, wenn Du beim Finanzamt anrufst. Dazu musst Du Dich nicht als Freiberufler oder Gewerbetreibender anmelden!

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Erstmal mein Beileid zum Tod deiner Mutter - wenn Deine Mutter noch zum Zeitpunkt ihres Todes mit diesem Mann verheiratet war, dann wird er Erbe und muss auch anteilig für die Beerdigungskosten aufkommen. Den Begriff Rentenabfindung kenne ich nur daher, dass ene Witwe bei Wiederheirat einen Geldbetrag von der Rentenkasse bekommt, (das 24-fache eines Monatsbetrags der Witwenrente), da sie erneut heiratet und ihr / ihm daher dann keine Witwenrente mehr zusteht. Hat sie das Geld eventuell ihrem zweiten Mann weitergegeben?

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Du solltest aus meiner Sicht einen kleineren Geldbetrag hier in Deutschland vorher umtauschen. Das Preisniveau ist hoch und sicher willst Du nicht blank sein, wenn Du an den ersten Tagen einen Imbiss nimmst. Es ist durchaus üblich in England auch kleinere Geldbeträge mit der Karte zu zahlen, allerdings zahlst Du bei jeder Kartennutzung Gebühren!

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Kein Krankengeld weil AU-Belege vergessen abzugeben, kein Geld für diese Zeit (ist das rechtens)

Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine Gallenentfernung wurde ich Krankgeschrieben. Am 25.01.2013 erhielt ich vom Arbeitsamt den Aufhebungsbescheid. Rief daher gleich bei der Krankenkasse an, da meinte Frau X wo denn die AU-Belege seien, Sie hat keine vorliegen. Ich hatte vergessen die AU-Belege hin zu schicken, gab ich zu. Frau X sagte dass ich erst Anspruch auf Krankengeld ab 25.01.2012 bzw. ab 28.01.2013 hätte durch mein Versäumnis. Frau X sagte aber, wenn ich am folgenden Montag gleich morgens um 9 Uhr da sei, kümmert Sie sich darum dass ich es erhalte. Das fand ich von Ihr richtig Kundenfreundlich und Sie war auch richtig nett. Am darauf folgenden Montag erschien ich wie telefonisch besprochen am Schalter. Leider war Frau X krank geworden, und ich erhielt eine andere Sachbearbeiterin. Frau Y sagte dass mein Krankmeldung nun ab dem heutigen Tage beginnt. Ich sagte ihr das sei telefonisch mit Frau X geklärt gewesen. Frau Y ließ sich nicht beirren und blieb starr und meinte schnippisch das wäre nicht Ihr Problem. Da ich ihr sagte das würde mich in wirklich Finanzielle Schwierigkeiten bringen. Ließ Sie völlig gleich, und belehrte mich des weiteren kühl und ohne jegliches Verständnis. Sie gab mir die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung für den Arzt mit, und meinte ich solle so schnell wie möglich diese wieder bringen wenn sie ausgefüllt werde am 31.01.2013. Was ich auch umsetzte, also war ich am 31.01.2013 gleich wieder bei der Krankenkasse. Nun das gleiche Spiel wieder, ein anderer Sachbearbeiter Herr C. Schaute nach und meinte das Formular wäre nicht Ordnungsgemäß ausgefüllt (langsam frage ich mich ist das nur reine Schikane). Also alles wieder zurück zum Arzt, die meinten denen fällt auch immer was anderes ein, da weiß die rechte Hand nicht was die linke macht. Wieder in der Krankenkasse, gab ich ihm das Formular wieder, meinte so ist es richtig (Toll echt). Frau Y ist wieder da, gehen sie bitte gleich zu Ihr, gemacht getan. Da Fragte ich Sie, wie es aussehen würde wann ich das Geld erhalten würde. Da kommt die mir mit der alten Krankenkasse, die brauchen den Nachweis dass ich nicht schon einmal für die gleiche Sache Geld bekommen habe. Solange würde ich kein Geld erhalten, und man müßte denen Zeit geben. Hallo, das ist fast über 3 Jahre her das ich gewechselt habe. Ich sagte Ihr das ich nur noch 18,- € für den Monat habe, da alles abgebucht wurde (fehlte ja nun auch Geld), Schulterzucken. Sie meinte nur, ja ne, das ist ein teurer Monat mit den ganzen Abzügen die auf einen jetzt zukomme. Ich habe mir Gedacht und mich gefragt ob die noch ganz richtig im Kopf ist, ob die überhaupt begreift was ich ihr mitteile.Meine Frage, steht es mir zu. Ab dem 21.01.2013 hätte die Bezahlung stattfinden sollen laut Frau X. Bezahlt wurde jedoch erst ab dem 28.01.2013 und Bewilligt wurde es bis 15.02.2013 ich erhielt 533,90. Bis dato saß ich auf dem Trockenem und jetzt erst recht. Arbeitslosengeld betrug immer 847,- €. Danke für euere Bemühungen

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Hallo Engelchen41, mir tut das natürlich Leid, aber ich frage mich schon, warum Du es versäumt hast, die AU-Belege einzureichen, wenn es finanziell ohnehin knapp bei dir ist. Um so etwas kümmert man sich doch. Die Behandlung einzelner Mitarbeiter ist natürlich, so wie Du es beschreibst, nicht in Ordnung. Denk aber bitte dran, dass es Vorschriften gibt, die die Damen und Herren einzuhalten haben. Sie können nicht einfach auszahlen. Über die art und Weise des Tons brauchen wir nicht zu reden, der sollte natürlich freundlich sein. An Deiner Stelle würde ich mich offiziell an das Bundesversicherungsamt wenden. Das ist der richtige Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung.

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/

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Wenn Du Nachzahlungen vermeiden willst, dann nimm 4/4! Allerdings arbeitet das Finanzamt dann mit Deinem Geld. Als grobe Regel gilt bei Steuerklasse 3/5 meines Wissens, dass ein Partner 2/3 der andere 1/3 der Bezüge verdient, so wird die Steuer abgeführt.

Aber Enno Becker ist hier wirklich der Experte im Forum - er hat ja bereits ausgiebig geantwortet inkl. Butler :-)

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Da die Kosten ja nur einmal angefallen sind, können nicht beide den Umzug in voller Höhe ansetzen. Bei gemeinsamer Steuerveranlagung erübrigt sich die Frage, bei getrennter Veranlagung kann jeder 50% der Kosten für sich nutzen!

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Diese Rente ist steuerfrei, wie bereits geschrieben. Bekommst Du mittlerweile selbst eine Rente, vielleicht fallen darauf die Steuern an, von denen Du geschrieben hast.

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Normalerweise lässt sich die Bank eine etwas höhere Sicherheit geben, als der Kreditbetrag ist, da ja eventuelle Zinsforderungen sicherlich mit abgedeckt werden sollen. Kann es eventuell sein, dass eine bestehende Grundschuld auf dem Privathaus als Sicherheit dient? Das ist dann aber keine Bürgschaft. Wer wäre sonst der Bürge in persona? Von Bankbürgschaft spricht man begrifflich übrigens, wenn eine Bank eine Bürgschaft übernimmt. Verstehe den Fall also nicht ganz!

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Nein, das kannst Du nicht. Du hast keine Mieteinnahmen und dementsprechend kannst Du auch keine sonstigen Kosten ansetzen. Die Zinsen für Immobiliendarlehen kann man auch nur noch für vermietete neugebaute Immobilien geltend machen.

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aus Deiner Frage geht nicht klar hervor, was Du wissen willst. Das Pflegeheim kostet monatlich einen bestimmten Betrag. Können Deine Eltern diesen Betrag aus eigenem Vermögen oder Rente aufbringen. Wenn nicht, dann gibt es möglicherweise Unterstützung vom Staat. Wie das holländische Gesetz das regelt, kann ich nicht sagen. Zum Thema Elternunterhalt in Deutschland kannst Du Dich hier informieren: http://www.elternunterhalt.org/ In deutschland ist es so geregelt, dass Kinder ihr eigenes Schonvermögen behalten dürfen, erst wenn sie darüber verdienen, bzw müssen sie für ihre Eltern aufkommen. Aber wie ich schon geschrieben habe, was die holländischen Gesetze dazu sagen - keine Ahnung!

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Nein, kannst Du nicht. Bei getrennten Haushalten ist jener Elternteil bezugsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Der Lebensmittelpunkt der Eltern muss sich in Österreich befinden und deren Kind (auch Adoptivkinder, Pflegekinder, Enkelkinder oder Stiefkinder) muss mit ihnen zusammen in einem Haushalt leben. Quelle und mehr dazu: http://www.geldmarie.at/beihilfen/familienbeihilfe.html

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