Ich will als freiberuflicher Drehbuchautor mein Homeoffice bei der Umsatzsteuervoranmeldung aufführen. Ist das sinnvoll?

1 Antwort

Ein Homeoffice hat in der UStVa nichts zu suchen.

In die UStVa gehören die Umsätze, die darauf entfallende Umsatzsteuer und die Vorsteuer aus Deinen Aufwendungen für Deinen Betrieb.

Wenn Du Kosten hattest, veranlasst durch Homeoffice (Telefon/Internet, ein Schreibtisch um daheim arbeiten zu können), dann kannst Du die Vorsteuer aus diesen Rechnungen natürlich auch abziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
joPFl 
Fragesteller
 04.05.2021, 15:44

Vielen dank wfwbinder. Ist irgendwie logisch. Super!

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