Beleg doppelt verwenden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die Aufwendungen aufteilst, geht das schon. Also: wenn das Arbeitszimmer z.B. 15% der Gesamtfläche beträgt, kannst du 15% der Rechnung als BA/Werbungskosten ansetzen und aus 85% der Rechnung die Arbeitsleistung/Fahrtkosten als Handwerkerleistung.

Super, so mache ich es.

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hi...nein...

für wie dumm hälst du das Finanzamt..das das nicht auffallen wird..

Kunden und Rechnungsnummer gibts nur einmal...und wenne das änderst... sieht das nach Betrug aus..ob sich das lohn...

ich denke nein...alles gute dir..

Dein Vorhaben hört sich nicht legal an!