Umsatzsteuervoranmeldung Verkaufsprovision?
Hallo,
Die Verkaufsprovision gehört ja zum Umsatz dazu. Das heißt wenn ich in einem Monat 200€ Provision hatte muss ich bei der Voranmeldung 19% Umsatzsteuer darauf zahlen. Bei der Vorsteuer kann ich jedoch wieder die Umsatzsteuer von der Provision angeben. Ist das so richtig? Und was bringt das dann weil am Ende kommt ja gleich 0 raus.
3 Antworten
Die Zahlung für eBay ist keine Provision, sondern die Gebühr für die Nutzung des Portals. Du kannst das zwar so nennen, aber Du hast ja auch schon @Wurzlsepp mit diesem Begriff etwas in Erstaunen versetzt.
Dein Kunde zahl 10,- Euro, davon sind 8,40 Euro Umsatz und 1,60 Euro Umsatzsteuer.
eBay zieht sich die Kosten ab. Ich war zwar der Ansicht, das eBay ohne Umsatz arbeitet, weil die im Ausland sitzen, wenn man denen die USt-ID mitteilt.
Wenn Du also Kosten hast, nehmen wir zur Vereinfachung an 2,38 Euro, die eBay abzieht, so sind 2,00 Euro reine Kosten und 38 Cent Vorsteuer, die Du von Deinen 1,60 Umsatzsteuer abziehen kannst. Zahllast aus der Transaktion 1,22 Euro.
Aber Du hast ja auch noch Vorsteuer aus den Andern Kosten wie Internet, Telefon usw.
Wenn ich also Beispielsweise etwas für 10 Euro verkaufe, dann gebe ich 8.10 Euro als Umsatz an.
Ich habe es doch vorgerechnet. Die Einnahme von 10,- Euro sind 119 %. Umsatz + Steuer. Es muss im Hundert gerechnet werden. 10,- / 1,19 = 8,40 Euro Umsatz. 8,40 * 19 % ist 1,60 USt.
Das was eBay bekommt ist Betriebsausgabe (also Kosten), Umsatzsteuer nach der gleichen Methode rausgerechnet, aber die Umsatzsteuer (Vorsteuer müsste in deren Rechnung ausgewiesen sein.
Ja vielen Dank. So haben wir es auch bisher gemacht.
Ich glaube Du meinst den Umstand, dass die gezahlte Umsatzsteuer für einen Unternehmer nur ein durchlaufender Posten ist, da er ja den Vorsteuerabzug hat.
Letztendlich wird die Umsatzsteuer nur vom Endverbraucher "bezahlt".
Falls ich die diffus gestellte Frage richtig verstanden habe.
die Provision, du du BEKOMMST, ist Umsatz.
Hallo, danke für die gute Erklärung.
Ebay ist tatsächlich seit glaube 2019 in der Nähe von Berlin ansässig und erhebt Umsatzsteuer auf Ihre Gebühren.
Wenn ich also Beispielsweise etwas für 10 Euro verkaufe, dann gebe ich 8.10 Euro als Umsatz an. Die Provision die ich davon an ebay bezahle ziehe ich aber nicht ab oder? Ich kann jetzt nur die Umsatzsteuer also 0.38 Euro von 2 Euro die eBay berechnet als Gebühren bei der Vorsteuer angeben. Stimmt das soweit?