Ich hatte einen Sturz mit dem Dienstfahrrad auf dem Nachhauseweg. Jetzt ist das Dienstfarrad beschädigt. Zahlt das meine private Haftpflicht?
Ich hatte einen Sturz mit dem Dienstfahrrad auf dem Nachhauseweg. Jetzt ist das Dienstfarrad ( Bedieneinheit am Lenker ) beschädigt. Zahlt das meine private Haftpflicht meinem Arbeitgeber ?
4 Antworten
Probieren solltest Du es jedenfalls, also umgehend der PHV melden.
Es könnte schwierig werden, da z.B. geliehene Sachen meist ausgeschlossen sind (und ein privat genutztes Dienstfahrrad könnte so eingestuft werden). Bei geliehenen Sachen verhält es sich eben meist so, als hätte man sein eigenes Eigentum beschädigt.
Anders ist es z.B. bei Mietwohnungen, dort greift die PHV.
Den Weg von/zur Arbeit würde ich als privat einstufen.
Vorab natürlich klären, ob seitens des AG eine Versicherung besteht und was sie umschließt.
Ein Dienstfahrrad sollte vom Arbeitgeber versichert sein.
Wenn nicht, Pech für den Arbeitgeber.
Empfehlung:
Melde den Schaden dennoch der privaten Haftpflichtversicherung, schreibe rein, dass es sich um ein Dienstfahrrad deines Arbeitgebers handelt. Gebe Deinen AG mit Adresse an.
Ist dir was passiert?
Dann muss das der BG aufgrund eines Wegeunfalls gemeldet werden;
Danke für die Antwort. Körperlich ist mir nichts passiert.
Je nachdem wie das vertraglich geregelt ist!
Nur dienstliche Nutzung oder dienstlich und privat vom/mit dem AG vereinbart!
Dienstfahrzeuge sind über den Betrieb / Firma versichert. Du brauchst deine Versicherung nicht in Anspruch nehmen, die nur „Private“ Schäden bezahlt.
Nein - dafür muss wenn die Versicherung Deines Arbeitgebers einstehen.
Macht es denn im Ergebnis einen Unterschied ob es dienstliche Fahrt ist oder eine private Fahrt - also Fahrt in der Freizeit ?