Ich bin AG und habe bei der Lohnsteuerbescheinigung unserer AN den Pkt. 17 falsch eingetragen, kann ich das mit einem Anschreiben an den AN korrigieren?

2 Antworten

Im Zeitalter der Elektronik sind doch deine LSTB schon an das FA unterwegs.

"Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine "neue" Lohnsteuerbescheinigung mit den selben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden."

Stand bei "Hilfe - ElsterInformationsAssistent".

Wer keine Arbeit hat der macht sich welche.

Übrigens.

"Wer viel arbeitet, macht viele Fehler.
Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Wer keine Fehler macht, wird befördert ... ."

Gruß Z... .

Ich bin gerade fertig mit der Einkommensteuererklärung meines Mannes und hatte das gleiche Problem .

Die " Steuerfreien Fahrtkosten für Auswärtstätigkeit " wurden im Feld:

" Raum für weitere Angaben " positioniert.

Das Steuerprogramm " meckerte " ! Nach ziemlich langer Recherche fand ich die Lösung. Unter Zeile 39 der Anlage N konnte ich diese Angabe ersatzweise eingeben. ( Arbeitgeberleistungen aus Zeile 17/18 - steuerfrei ersetzt)

Das Programm hat diese Eintragung akzeptiert, hoffentlich tut es das FA jetzt auch ;-))

Muss man als AN, macht man seine Einkommensteuer selbst, nur wissen.

Ansonsten siehe Antwort von Zitterbacke.

Gaenseliesel  23.02.2016, 17:02

Ihr Steuerprofis Enno und Co., betr. Zeile 39 geht doch hoffentlich i.O. ?

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