Hundehaftpflicht?

3 Antworten

Reiche Deine Schadenansprüche an die Hundehaftpflichtversicherung ein, sollte dieser dann keine Schadenmeldung vorliegen, so wird sie Dir dies mitteilen.

Ober du richtest Deine Ansprüche direkt gegen den Hundehalter.

Sind dir denn die Daten des Halters und der Versicherung bekannt? Hast du dem Halter den Schaden (zB Tierarztrechnung) bereits übermittelt? Auf welche Vorgehensweise habt ihr euch damals geeinigt? Hat sich der Halter überhaupt als Verursacher gesehen, hast du eine Schadensnummer erhalten? Oder wird der Schaden jetzt vielleicht sogar bestritten?

Wenn dir die Daten bekannt sind, reiche die Rechnung selber bei der Versicherung des Halters ein, mir der Bitte um Erstattung.

Dein Anspruchsgegner ist der Hundehalter und nicht dessen Versicherung.

Insofern erübrigt sich die Frage nach der Schadensanzeige an die Versicherung. Die wird sich erst bei Dir melden, wenn Du einen konkreten Schaden beim Halter geltend machst.

Im Übrigen kann es da dann noch eine Vielzahl unangenehmer Überraschungen für Dich geben. Dass der eine Hund den anderen beißt führt nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.