Haus mit Wasserschaden gekauft (verheimlicht)?

4 Antworten

Woher sollte die Versicherung wissen, dass sich der Umfang des Schadens auf 16.000 Euro belaufen hat, wenn sie nicht Rechnungen über diesen Betrag eingereicht bekommen und erstattet hatte?

Insofern ist da also kein Problem.

Ob der Schaden vollständig und fachgerecht beseitigt wurde können wir natürlich nicht beurteilen. Davon hängen auch Deine Rechte gegenüber dem Verkäufer ab. Wenn alles fachgerecht behoben worden ist braucht man sicherlich den Käufer nicht darüber zu informieren. Ein Mangel läge dann natürlich nicht vor.

Was Du tun kannst? Das Haus gründlich in allen Teilen überprüfen. Das kann man an sich auch ohne Fachmann. Man könnte sich zum Beispiel dafür ein Feuchtemessgerät zulegen und verdächtige Bereiche damit inspizieren.

Zu dem abplatzenden Putz im Keller kann ich nur anmerken, dass so etwas im nahezu jedem Altbau passiert und das ganz ohne Wasserschaden.

Ich würde dem Notar die Angelegenheit schildern und ihn nach den Bestimmungen des Notarvertrags befragen ob die Nichtnennung rechtliche Folgen hätte. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Haftung des Makler wegen der Nichtnennung interessant.

Ich würde ferner den Verkäufer kontaktieren um Informationen zu diesem Schaden zu bekommen.

Natürlich ist es bei einem solchen Fall (falls es zu Streitigkeiten kommt) auch gut falls man eine Rechtsschutzversicherung hat - die würde dann helfen. Aber nachträglich isst natürlich nicht. Aber vielleicht für die Zukunft als Hausbesitzer nicht uninteressant.

Rechtsschutz ist im vollen Umfang vorhanden. Hmm joa das könnte ich mal machen... Aber ich hatte ja auch einen gutachter bei holen können... Was ich nicht gemacht habe und das Haus zweimal selbst mit bekannten besichtigt...

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Wenn der Schaden vollständig behoben ist, muss es nicht unbedingt erwähnt werden.

Dann würde es auch keinen Einfluss auf eine Versicherung haben und es dürfte kein Problem sein die Unterlagen, Gutachten, Rechnungen usw. zu bekommen.

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Geh zum Anwalt. An deiner Stelle würde ich nix machen und mir zu aller erst einen Anwalt nehmen. Mit dem die Sache besprechen und dann auf ihn hören. So hast du gleich von Anfang an jemanden zur Unterstützung