Honorarvertrag, aber Bezahlung über Übungsleiterpauschale?

1 Antwort

Mit dem Hinweis "Familienkasse" stellst Du den Sachverhalt auf dem Kopf. In der ersten Frage war kein Hinweis darauf, dass Du verheiratet bist.

Das ändert die steuerliche Situation völlig.

Den Grundfreibetrag hat Dein Ehemann über die Steuerklasse bereits für Dich mit ausgeschöpft.

Aber Du kannst Honorare bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale steuerfrei bekommen.

Der 450,- Eurojob ist durch die Pauschalabgaben erledigt.

Aber das gilt nur steuerlich. für die Krankenversicherung gelten 445,- monatlich als Höchstgrenze.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hongi 
Fragesteller
 19.12.2019, 20:51

(Über die Mutter versichert, ich bin noch 19)
Ah! Okay, das tut mir leid, das hätte ich erwähnen müssen.
Moment, dann wäre die Sache ja wie folgt:
Beim Kindergarten dürfte ich keinen Honorarvertrag, sondern einen Übungsleitervertrag bekommen. Über Kindergarten und Verein beziehe ich dann die Übungsleiterpauschale, damit wäre das vom Tisch.
Der 450,- Job, bei welchem ich unter genannten Betrag verdient habe, bleibt für sich ja frei.

Oder ist es möglich, das Geld über Übungsleiterpauschale, aber mit Honorarvertrag, zu erhalten und dabei familienversichert zu bleiben?
Bitte verzeihen Sie die verzwickte Lage...

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wfwbinder  19.12.2019, 21:12
@Hongi

Ja, aber beides zusammen sind über 445,- Euro. 445,- ist die Grenze, nur für den 450,- Eurojob gibt es die Ausnahme, dass auch die 5,- Euro mehr OK sind. aber es geht nur 450,- Euro Job, oder aber die Honorartätigkeit.

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Hongi 
Fragesteller
 19.12.2019, 21:15
@wfwbinder

Ich verstehe! Gut, im November hätte ich dann mit Honorarkraft + Übungsleiter, wobei beide Gehälter von der Übungsleiterpauschale abgezogen wurden, 520,- verdient. Das sind mehr als 445,- und somit müsste ich nachzahlen, richtig?

Und im Dezember hatte ich den Minijob, das ist vom Tisch. Als Honorarkraft im Kindergarten über die Pauschale habe ich ca. 300 bekommen, das wäre noch okay.

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Hongi 
Fragesteller
 19.12.2019, 21:23
@wfwbinder

Einen Augenblick - ich habe mich soeben an etwas erinnert. Bitte verzeihen Sie das ständige Hin und Her, ich schätze Ihre Hilfe sehr wert!

Würde ich keinen Honorarvertrag haben, wäre ich nicht selbstständig. Als Übungsleiter hätte ich also diese 520 im November verdient haben, ohne sozialversicherungspflichtig zu sein, und für den Dezember hätte es sich auch erledigt.

Jetzt weiß ich Bescheid, ich danke Ihnen!

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wfwbinder  20.12.2019, 06:41
@Hongi

Wegen dieser Schwankungen, muss man die Jahreszahlen sehen. Also 5.340,- Euro (12*445,-)

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barmer  20.12.2019, 07:41
@Hongi

für die Familienversicherung werden alle Einkünfte zusammengerechnet, egal, wie sie steuerlich eingestuft werden. Also aufpassen !

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barmer  20.12.2019, 07:43
@barmer

Sorry, die anderen Kommentare wurden mir noch nicht aagezeigt. War ja alle schon gesagt

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wfwbinder  20.12.2019, 08:00
@barmer

Ist doch gut, fachliche Bestätigung ist perfekt.

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