Steuernummer als Minderjähriger?
Guten Tag,
ich (15J.) hab die Möglichkeit im Internet etwas Geld zu verdienen und mein Taschengeld aufzubessern. Ich bin Mitglied in einem "Bauteam" das Onlineplattformen für ein Onlinespiel (Minecraft) entwickelt, die dann von bestimmten Youtubern gekauft werden.
Da es im Prinzip nur ein Hobby ist und Schule natürlich vorgeht, "arbeite" ich unregelmäßig, kann mir aussuchen, ob ich Aufträge annehme, wie groß diese sein sollen, und ob ich überhaupt arbeite. Ich wäre also Freiberufler, wenn ich das richtig verstanden habe. Das Geld, das ich durch die Aufträge verdienen kann, befindet sich im Taschengeldbereich. (Mal 70€, mal 100€, mal 30€ im Monat, je nachdem, wieviel Zeit ich habe.).
Die Frage ist nun, wie ich das richtig anmelde, damit mir mein Auftraggeber, der Leiter des Bauteams, meine Gage (ist das das richtige Wort?) korrekt zukommen lassen kann? Die Steuer-ID anzugeben, reicht wohl nicht, eine Steuernummer erhalte ich laut Finanzamt als Jugendlicher nicht, der Leiter des Bauteams will natürlich nicht einfach Geld überweisen, ohne dass es ordentlich angemeldet ist. Meine Eltern sind mit der Tätigkeit einverstanden, aber uns wurde gesagt, sie müssten über das Vormundschaftsgericht einen Antrag stellen? Ist das nicht sehr umständlich und teuer, sodass es sich gar nicht lohnt für diese Kleinbeträge?
Gibt es irgendeinen einfachen anderen Weg?
Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
Ben
1 Antwort
eine Steuernummer erhalte ich laut Finanzamt als Jugendlicher nicht
Solltest du so eine Auskunft vom Finanzamt bekommen haben, wäre die jedenfalls falsch. Ob jemand mit seinen Einkünften steuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht vom Alter ab, auch nicht vom Geschlecht, vom Beruf, von der Geschäftsfähigkeit usw. Vielmehr lediglich davon, ob steuerpflichtige Einkünfte da sind (und die einschlägigen Freibeträge überschritten sind) oder nicht.
sie müssten über das Vormundschaftsgericht einen Antrag stellen?
Das ist zutreffend, hat aber mit der Steuer nichts zu tun, sondern ist nur Voraussetzung dafür, dass du mit Dritten Verträge abschließen darfst, die für dich nicht allein Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringen.
Ist das nicht sehr umständlich und teuer, sodass es sich gar nicht lohnt für diese Kleinbeträge?
Erstens: Für das Finanzamt lohnt es sich tatsächlich nicht, weil du so wenig verdienst, dass davon ohnehin nichts besteuert würde.
Zweitens: Weshalb gibst du dich mit einer Taschengeldaufbesserung zufrieden, statt richtig fett Kohle zu verdienen und Milliardär zu werden?
Gibt es irgendeinen einfachen anderen Weg?
Höchstens, es gar nicht erst anzufangen.
Heißt das, dass mein Auftraggeber mir das Geld überweisen kann, ohne dass ich eine Steuernummer habe und dann nur am Ende des Jahres eine Lohnsteuerabrechnung machen, sofern die Freibetäge überschritten sind?
Nein, das heißt es nicht. Mit Lohnsteuer hat das alles nichts zu tun.
Dieser sagt nämlich, ohne Steuernummer könne er mir kein Geld überweisen.
Damit hat er Recht. Allerdings ergibt sich dies nicht aus dem Einkommensteuer-, sondern vielmehr aus dem Umsatzsteuerrecht.
Oder heißt das, dass der Finanzbeamte mir Stuss erzählt hat und ich sehr wohl eine Steuernummer erhalten kann, wenn meine Eltern eine Einverständnisrklärung unterschreiben?
Der Finanzbeamte hat insofern Stuss erzählt, als du eine Steuernummer erhalten kann. Ein Einverständnis deiner Eltern ist dafür überhaupt nicht erforderlich; denn die können ja schließlich nicht deine Steuerpflicht beeinflussen, weil die sich ausschließlich aus dem Gesetz ergibt.
Veträge muss ich nicht abschließen
Doch. Ohne Vertrag wirst du doch gar nicht tätig.
Ein Vertrag ist das gegenseitige Einverständnis über den Vertragsinhalt. Dein Auftraggeber ist damit einverstanden, dass du für ihn arbeitest, und du bist damit ebenfalls einverstanden - also besteht zwischen euch genau darüber ein Vertrag. Außerdem seid ihr euch (hoffentlich) auch über dein Entgelt einig; das ist also ebenfalls Vertragsbestandteil.
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich habe allerdings noch eine Frage:
Heißt das, dass mein Auftraggeber mir das Geld überweisen kann, ohne dass ich eine Steuernummer habe und dann nur am Ende des Jahres eine Lohnsteuerabrechnung machen, sofern die Freibetäge überschritten sind? Dieser sagt nämlich, ohne Steuernummer könne er mir kein Geld überweisen.
Oder heißt das, dass der Finanzbeamte mir Stuss erzählt hat und ich sehr wohl eine Steuernummer erhalten kann, wenn meine Eltern eine Einverständnisrklärung unterschreiben?
Veträge muss ich nicht abschließen, bzw. könnten sofern nötig meine Eltern noch mitunterzeichnen.
zu 2.: Fürs erste soll mir die Taschengeldaufbesserung reichen, habe mit der Schule genug zu tun. Wer weiß, was in 1/2 Jahren ist. Allerdings habe ich im Moment durchaus mehr Zeit (Homeschooling sei Dank) und hätte Lust, aus meinem Hobby ein bisschen Geld rauszuschlagen.
VG Ben