Freiberufler und zusätzlich Kleingewerbetreibender gleichzeitig möglich?

2 Antworten

Es gibt kein "Kleingewerbe". Es gibt die Kleinunternehmerregelung, die ein Unternehmer beanspruchen kann, wenn seine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze die Grenzen nicht überschreiten. Ob diese Umsätze aus einer, zwei oder 50 Tätigkeiten resultieren ist irrelevant, umsatzsteuerlich wird alles zusammengerechnet.

umsatzsteuerlich gibt es nur EINEN Unternehmer, somit Grenze Umsatz für Kleinunternehmer nach § 19 UStG 22.000 € / Jahr