Hinweis auf Mehrwertsteuerausweisung, und dann Kleinunternehmer?

3 Antworten

Zumindest ist das verwirrend. Es gibt hierzu 3 Sichtweisen:

Hast du als Privatkunde gekauft, ist die enthaltene Steuer ohnehin irrelevant. Die "Täuschung" hätte keine Auswirkung und wäre somit nicht von Belang.

Als Geschäftskunde könnte man argumentieren, dass der erwartete Vorsteuerabzug nun nicht möglich ist. Das dürfte aus meiner Sicht zur Rückabwicklung des Kaufs berechtigen, da du darüber getäuscht wurdest.

Als Wettbewerber könnte das Verhalten aufgrund der Täuschung der Kunden abmahnfähig sein. Vor allem, wenn sich das Angebot an Geschäftskunden richtet.

Entscheidend wird hier sein, an welchen Kundenkreis sich das Angebot richtet und wo genau die Angabe "Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen." erfolgt.

Eventuell liegt es an Textbausteinen von eBay.

Tatsache ist, dass er sagt:

Umsatzsteuer wird nicht erhoben gemäß §19UStG.

und auich keine Steuer erhebt.

Also, thema durch.Wärst Du Unternehmer könntest Du mangels ausweis keine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Sollte er kein Kleinunternehmer sein, müsste er aus seinen Einnahmen die Umsatzsteuer zahlen, auch wenn er keine ausgewiesen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das nennt man dann unlauter!

Dagegen würde ich gegenan gehen, mir nicht gefallen lassen!

Rückabwicklung des Vertrages ist anzuraten!