2. Wohnsitz für Scheidungskind

3 Antworten

Kindergeld bekommt das Elternteil in dessen Haushalt das Kind lebt:

http://www.sozialhilfe24.de/news/1289/kindergeld-bei-trennung-und-scheidung/

Da ist die Anmeldung als Hauptwohnsitz natürlich ein starkes Indiz und ich würde mich wegen der da bestehenden rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen, denn offenkundig geht es ja darum, dass die Ex das Geld für sich vereinnahmen will. Möglicherweise hilft auch der Hinweis darauf, dass man die Sache der zuständigen Behörde anzeigen wird mit der Anregung, die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen zu überprüfen.

Hallo, diese Frage hatten wir schon und wurde optimal beantwortet :

gandalf94 24.05.2011 - 11:49 Hatten wir das Thema mit der 16-jährigen Tochter, die umzieht, nicht schon kürzlich mal?

Nehmen wir das hier: http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1197149/Wenn-die-Tochter-zum...

Normalerweise wird an den Vater das Kindergeld gezahlt, wenn das Kind zum Vater zieht und damit von der Mutter getrennt lebt. In jedem Fall ist jedoch bei Unterhaltszahlungen das hälftige Kindergeld bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. K.

Ich nehme mal an, es geht um das übliche Spielchen mit Kindergeld, BEA-Freibetrag in der Einkommensteuererklärung und ggf. den Alleinerziehenden-Freibetrag.

Wenn das Kind bei Dir wohnt, dann wird sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Du meldest sie um, indem auf dem Einwohnermeldeamt die Tochter ihren Wunsch deklariert, bei Dir zu wohnen, und Du dies bestätigst. Damit ist der Hauptwohnsitz bei Dir. Punkt. Die Mutter meldet überhaupt nichts an, sondern höchstens ab. Meldet sie die Tochter nicht ab, so wäre der Wohnort der Mutter der zweite Wohnsitz der Tochter, wenn diese (die Tochter) zustimmt. Die Mutter sollte jedoch auch bedenken, daß Müllgebühren und ein paar andere Kosten nach der Anzahl der gemeldeten Personen im Haushalt berechnet werden.

Die Familienkasse wird von Dir informiert, daß die Tochter nun bei Dir wohnt. Hierzu dient eine Wohnsitzbescheinigung, die beim Einwohnermeldeamt dann zu bekommen ist. Das Kindergeld bekommst in Folge Du ausgezahlt. Wenn die Ummeldung durch ist, gibt es auch hier keine Einspruchsmöglichkeit seitens der Mutter.

Du meldest die Tochter bei der Schule an.

Bei der nächsten Steuererklärung informierst Du das Finanzamt über die Tatsache, daß nun die Tochter bei Dir gemeldet ist (Wohnsitztbescheinigung) und daher Dir der BEA-Freibetrag für die Tochter zusteht. Bist Du alleinerziehend, bekommst Du auch den Alleinerziehenden-Freibetrag.

Das war der einfache Teil. Unmittelbar nach dem Umzug informierst Du das Jugendamt, daß die Tochter zu Dir gezogen ist. Dadurch wird die Mutter unterhaltspflichtig. Sofern die Pfändung vom Jugendamt veranlasst wurde, kann dort auch die entsprechende Aufhebung erfolgen. Ansonsten wird Dein Anwalt das Familiengericht über die neue Lage informieren und die unmittelbare Aufhebung der Lohnpfändung beantragen, sowie eine Unterhaltspflicht der Mutter festzustellen. Ich hoffe, Du hast nach der letzten Frage die Mutter bezüglich der Rückzahlung der Unterhaltsbeträge schriftlich in Verzug gesetzt.

Alles weitere sagt Dir Dein Anwalt, denn ich habe den Eindruck, daß Du diese ganzen Schritte nicht alleine durchziehen kannst.