Herausgabepflicht von Betriebsunterlagen nach GmbH Verkauf

1 Antwort

Hallo Ezechiel! Als Prophet solltest Du doch die Antworten auf all Deine Fragen selber kennen.

Na ja, Propheten sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. Ich versuche daher, Dir unter die Flügel zu greifen:

Selbstverständlich sind die Geschäftsunterlagen Eigentum der GmbH und nicht des Geschäftsführers oder Gesellschafters. Allerdings Strafanzeige erstatten würde ich nicht, denn das stellt die Staatsanwaltschaft als zu geringfügig ein. Es zählt für das Strafrecht nämlich nur der Papierwert der Unterlagen und der ist minimal.

Was ich machen würde, ist auf Herausgabe klagen. Ich würde sogar eine einstweilige Verfügung erwägen. Besprech die Sache am besten mit einem Anwalt, denn das ist für den juristischen Laien ein zu schweres Gebiet!

Leider ist der Prophet nur ein Namensvetter und mir fehlt die Gabe dazu. Danke für deine schnelle Antwort.

Wird bei einer Einstweiligen Verfügung auch nur der "Papierwert" zu Grunde gelegt oder GmbH-Wert o.ä., denn dann kann eine Einstweilige Verfügung erst Mal richtig teuer sein?

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@ezechiel8822

Gute Frage. Zum Streitwert in Zivilsachen sind schon Bibliotheken geschrieben worden. Da ich mich nicht in einer solchen befinde, würde ich aus der Erinnerung sagen, es kommt auf das wirtschaftliche Interesse an den Unterlagen an und das ist weit mehr als der Papierwert. Das werden einige tausend Euro ALS STREITWERT sein, wovon sich dann die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen. Unter richtig teuer verstehe ich aber was anderes!

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Was mich bei der Sache wundert: Wer kauft denn eine GmbH ohne Kenntnis dessen, was drin steckt?

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