Arbeitgeber rückt Unterlagen nicht raus. Darf er die einbehalten?
Hallo zusammen,
Zum 1.4 habe ich in einem Altenheim angefangen zu arbeiten. Habe jedoch schnell eine bessere Stelle gefunden und fristgerecht innerhalb von 14 Tagen gekündigt. Jetzt hätte ich gerne meine persönlichen Unterlagen, welche ich aus meiner Tasche gezahlt habe, zurück. Ich habe das erste Mal dort angerufen und die sagten mir sie schicken es zu. Nachdem nach ca 2 Wochen nichts kam, Habe ich erneut angerufen. Woraufhin ich ein Schreiben erhielt, wo drin stand aufgrund der Aufbewahrung'spflicht Können sie mir die Unterlagen nicht zurück geben. Hierbei handelt es sich um :
Polizeiliches Führungszeugnis =13€ Gesundheit'sbelehrung §43 = ca 30€ Und meine Bestätigung der Krankenkasse
Ist das so rechtens? Und wenn sie die tatsächlich aufbewahren müssen, Warum kopieren sie sich das dann nicht. Ich denke das ist reine Schikane weil ich dort doch nicht angefangen habe. Die haben mir direkt mit dem MDK etc gedroht da kam bis heute auch nichts.
Und wie kann ich dann dagegen vorgehen wenn sie die Unterlagen eigentlich herausgeben müssten es nun aber weiterhin nicht tun?
Danke im Voraus
3 Antworten
Du hast dort gearbeitet, folglich haben sie Vorgaben über die Aufbewahrung Deiner Personalakte.
Wenn man vernünftig die Personalstelle bittet die Originale zurückzugeben und statt dessen Kopieen aufzubewahren, wird der Arbeitgeber sicherlich diesem Wunsch nachkommen, falls nicht schon alle Unterlagen digitalisiert wurden und die Originale in den Schretter gewandert sind.
Einen Rechtsanspruch auf die Rückgabe hast Du jedenfalls nicht, so wie Du den Sachverhalt schilderst.
D. H.
Nur zur Ergänzung :
Eine Digitalisierung der Unterlagen darf nur im schriftlichen Einverständnis des Mitarbeiters erfolgen (Z. B. im Arbeitsvertrag , aber auch eine Betriebsvereinbarung ist möglich).
Und der Arbeitgeber muß das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten.
Also das sehe ich definitiv anders als der Vorantworter.
Du hast einen Herausgabeanspruch an deinen Ex-Arbeitgeber.
Er ist verpflichtet Dir alle vorgelegten Zertifikate, Bescheinigungen, Zeugnisse usw. im Orginal unverzüglich wiederzugeben. Etwaige Aufbewahrungspflichten kann er durch Kopien der Orginale nachkommen. Die Originale stehen Dir zu.
Bitte lies auch hier: http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2005/aushaendigung-der-arbeitspapiere-bei-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-15-2005.php
Aber endet das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter, dann müssen ihm die Arbeitspapiere ausgehändigt werden.
So was gehört nun dazu ??
Du hast insofern Recht , daß die Originale Eigentum des Mitarbeiters sind und zurück verlangt werden dürfen.
Bei einer Nichteinstellung(ist zwar nicht gefragt) besteht der Anspruch auf komplette Herausgabe der Bewerbungsunterlagen.
Lies auch mal hier :
http://www.business-wissen.de/artikel/personalakte-wichtige-regeln-zum-inhalt-und-datenschutz/
Gruß Z... .