Geschäftsführung bei e.K. identisch mit GmbH?

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Bei der GmbH ist der Geschäftsführer (GF) angestellt. Dass er ein Gehalt bekommen muss, ist mir neu. Die GmbH ist eine (eigene) juristische Person und versteuert die Einkünfte, die sich natürlich um das Gehalt, das der GF bekommt mindern. Der GF vertritt sie nur. Ein dritter kann die Anteile halten. Die Haftung des GF ist zwar durch viele Urteile undurchschaubar geworden. Grundsätzlich haftet aber die GmbH, wenn das Unternehemn z. B. pleite geht.

Ein e.K. ist ein Kaufmann, der im Handlesregister eingetragen ist. Er macht seine Bilanz, haftet mit seinem Privatvermögen und zahlt alle Steuern. Das Unternehmen ist also mehr oder weniger Teil des Kaufmanns.

Man kann beides, also GF und e.K. nebenher machen nur sollte man prüfen, ob es nicht noch einfacher geht. Ein e.K. ist ja nur ein eingetragener Kaufmann. Man kann auch ein Gewerbe anmelden und die Formalien, also die Rechtsform (Richtung e.K. oder GmbH) später entscheiden. "Structure follows Strategy" um mit Alfred Chandler zu sprechen. Man sollte sich also zuerst um das wesentliche kümmern (Sortiment, Kunden). Das organisatorische kann hinterherlaufen.

Das natürlichste, wenn zwei irgendwas anfangen ist eine BGB-Gesellschaft und das natürlichste, wenn man selbst eine Idee umsetzen will ist es, ein Gewerbe anzumelden. Die Möglichkeiten sind weitreichend. Man kann sich also z. B. einen schicken Namen geben (hört auf "Etablissementbezeichnung"), der auch für die GmbH passt.

Wenn du bilanzierst - was anfangs vielleicht gar nicht sein muss - wird der Gewinn nach § 4 (1) EStG ermittelt. Einlagen und Entnahmen werden insofern "berücksichtigt", dass sie herausgerechnet werden. Du liegst also richtig aber das will der kursive Satz auch sagen.

Auch beim e.K. ist das mit den Einlagen und Entnahmen einfach eine Buchung. Die GmbH ist ein anderer Fall. Man kann einer fremden Person nichts weg nehmen oder schenken, sich höchsten ein (verzinstes) Darlehen gewähren oder sich Gewinne ausschütten lassen.

hey danke. Das mit dem Gehalt eines GF bei einer GmbH hatte mir ein Steuerberater gesagt, da ich mich informieren wollte, wenn ich eine Gmbh gründen würde und selber der GF wäre. Der Steuerberater meinte, man könnte entwedereine Gewinnausschüttung machen oder normal Lohn beziehen. (Der Lohn könne aber nicht variabel sein, da sonst der Fiskus meckern würde.)

Bei einem e.K. muss man ja bilanzieren, so wie ich es bei der IHK gelesen hatte. Bei einer Bilanzierung berücksichtige, bzw. rechne ich also Einlagen und Entnahmen heraus.

Bei einer EÜR wird ja Privatentnahmen und Einlagen ja nicht berücksichtigt. Das, was als Ergebnis bei einer EÜR herauskommt, ist dann der Gewinn, den man privat versteuern muss.

Wie ist das nun bei der Bilanz, von dem ich zum Beispiel schon Privatentnahmen gemacht hatte. Dann ist ja der Gewinn praktisch kleiner?

Ich müsste dann praktisch, die Differenz aus Privateinnahmen und Entnahmen versteuern, plus den Gewinn, was bei der Bilanzierung herauskommt? Ĺiege ich da richtig? (Gewerbesteuer habe ich jetzt nicht berücksichtig, andere Steuer, bsp. Kapitalsteuer wie bei einer Gmbh gibts ja glaube ich beim e.K. nicht)

Grüße

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@michaelaas

Der Steuerberater meinte, man könnte entweder eine Gewinnausschüttung machen oder normal Lohn beziehen. (Der Lohn könne aber nicht variabel sein, da sonst der Fiskus meckern würde.) ja Bei einem e.K. muss man ja bilanzieren, so wie ich es bei der IHK gelesen hatte. Bei einer Bilanzierung berücksichtige, bzw. rechne ich also Einlagen und Entnahmen heraus. Sie dürfen das Ergebnis natürlich nicht beeinflussen. Genau wie bei einer Einnnahmenüberschussrechnung.

Bei einer EÜR wird ja Privatentnahmen und Einlagen ja nicht berücksichtigt. ...was bis auf Abgrenzugsposten zum selben Ergebnis wie beim e.K. führt

Das, was als Ergebnis bei einer EÜR herauskommt, ist dann der Gewinn, den man privat versteuern muss.

ja. Ebenso wie den Gewinn, der sich beim e.K. ergibt

Wie ist das nun bei der Bilanz, von dem ich zum Beispiel schon Privatentnahmen gemacht hatte. Dann ist ja der Gewinn praktisch kleiner? Nein! Einlagen und Entnahmen werden nur neutralisiert. Beim e.K. laufen sie über ein eigenes Konto und bei der EÜR nicht. Du hast das aus dem § 4 (1) falsch verstanden.

Ich müsste dann praktisch, die Differenz aus Privateinnahmen und Entnahmen versteuern, plus den Gewinn, was bei der Bilanzierung herauskommt? Ĺiege ich da richtig?

Nein. Du liegst falsch. Du versteuerst den Gewinn. Einlagen und Entnahmen dürfen den nicht beeinflussen und das steht auch so im § 4 (1) EStG. Kapitalsteuer wie bei einer Gmbh gibts ja glaube ich beim e.K. nicht ja

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@Rat2010

(Der Lohn könne aber nicht variabel sein, da sonst der Fiskus meckern würde.) ja. also lag ich ja richtig ne? :-)

Danke bzgl. der ganzen Tipps. Dann muss ich mir mal anschauen, wie man das mit den Privateinlagen und entnahmen beim Inventar ausweist, bzw. auch neutralisiert. Auf der linken Seite hat man ja Vermögen, rechts Schulden und Eigenkapital. Wo würden die Einlagen und Entnahmen, und als was, neutralisiert auftauchen?

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Als in der GmbH ist der Geschäftsführer nicht angestellt. Geschäftsführende Gesellschafter mit Mehrheit sind kein Angstellte, eher Selbständige

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Nur noch eine kleine Frage.

Wenn ich weniger Vermögen habe, statt Schulden. Habe ich dann rechts beim Inventar ein negatives Reinvermögen/Eigenkapital stehen?

Grüße

Dann ist das Eigenkapital negativ oder auf der falschen Seite. Nur erhöhen (Sach-)Einlagen natürlich das Eigenkapital. Mit dem (zu versteuernden) Ergebnis hat das nichts zu tun.

Lass dir von einem Profi helfen. Das hier bringt dir nur einen wirren Kopf.

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@Rat2010

danke. so verwirrend finde ich das nun auch nicht. wusste nur nich, ob negativ, oder ob man die seite wechselt. wie es aussieht, geht beides. logisch sind natürlich auch beide sachen. Fehlt mir oben nur noch, wie ich das mit Einlagen und Entnahmen noch im Inventar niederschreibe/aufliste, dann hätte diesen Aspekt womöglich verstanden

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@michaelaas

Du schreibst von § 4 Abs. 1 EStG. Das ist die Gewinnermittlung und die geht so:

  1. Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres

  2. minus Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

ergibt

  1. die Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme)

  2. plus Privatentnahmen des Wirtschaftsjahres

  3. minus Privateinlagen des Wirtschaftsjahres

ergibt

  1. den Gewinn

Wenn du 1.000 € einzahlst, dann tauchen die im Aktiv als Bargeld und im Kapitalkonto auf. Nur zur Ermittlung des Gewinns nach §4 (1) (Betriebsvermögensvergleich) müssen sie herausgerechnet werden, weil sonst Einlagen dien Gewinn erhöhen und Entnahmen den Gewinn mindern würden.

So schwer ist es auch wieder nicht. Wenn du es jetzt nicht verstanden hast, suche dir einen Klassenkameraden zum erklären.

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@Rat2010

neee klaaar. So ist mir das definitiv klar. Habe es dann verstanden. Ich dachte, dass man Einlagen und Entnahmen bereits beim Inventar irgendwie berücksichtigen würde. Wie du das aber mir erklärt hast, macht man es am Ende und dann ist auch alles logisch mit dem neutralisieren. Ich dachte nur, dass man beim reinen Inventar das schon auflistet, aber dort taucht es ja nicht auf, dort sieht man nicht wirklich, wenn man 10.000 Privateinlagen einzahlt, sondern nur bei der Gewinnermittelung nach 4(1) EStG.

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