Sind AGB im Kaufvertrag gültig wenn der Kunde nicht explizit zugestimmt hat?

3 Antworten

Gültig ist in der Regel das, was du unterschrieben hast. Wenn du z.B. übers Internet einkaufst, kannst du, ohne den AGB´s zugestimmt zu haben, deine Bestellung garnicht abschicken. Du solltest den Kaufvertrag in jedem Fall zuerst lesen, bevor du ihn unterschreibst!

AGB werden nicht unterschrieben, sondern mit dem zu unterschreibenden Einzelvertrag ausgehändigt. Auf diesem steht normalerweise ein Satz wie "...hat die AGB in der Fassung vom xx.xx.xxxx erhalten und zur Kenntnis genommen...".

Mit anderen Worten: hast Du die AGB des Verkäufers vor rechtwirksamem Abschluss des Kaufvertrags erhalten, gelten sie auch.

Was ist denn genau der Hintergrund Deiner Frage?

AGB müssen, damit sie wirksam werden

1. dem Kunden (Privatperson) in zumutbarer Weise in Kenntnis gesetzt werden

2. durch den Kunden (Privatperson) ausdrücklich zugestimmt werden