Hausverkauf ohne Energieausweiß?
Hallo
Wir sind Mieter eines Hauses das Haus steht zum Verkauf über einen Makler. Der Makler möchte jetzt mit Interessenten eine Hausbesichtigung durch führen. Seit 2014 ist bei einem Verkauf / Vermietung die Vorlage eines Energieausweiß Pflicht, dieser liegt jedoch nicht vor, da weder ein Gutachter bei uns war und der Eigentümer / Makler einen Verbrauchsausweiß haben da wir den Gasverbrauch ( Heizung ) mit den Stadtwerken selbst abrechnen.
Frage: Kann ich deswegen eine Besichtigung verweigern oder die Polizei rufen ?
3 Antworten
Für die Vorlage eines Energieausweises an potentielle Käufer einer Immobilie ist ausschließlich der Eigentümer verantwortlich - nicht Du als Mieter. Und wenn dieser keinen entsprechenden Nachweis führt, kannst Du daraus keinerlei Rechte für Dich - sprich angedachte Besichtigungsverweigerung - ableiten.
Dein Vermieter hat hier auch Anspruch auf Herausgabe Deiner Jahresabrechnung/en, aus denen sich der Verbrauch ersehen lässt, um einen entsprechenden Nachweis führen zu können.
Der (möglicherweise) fehlende Energieausweis (sofern er denn tatsächlich noch nicht vorliegen sollte), betrifft doch dich als Mieter gar nicht. Weshalb solltest du mit der Argumentation Besichtigungen verweigern dürfen?
Und ganz nebenbei: Für denkmalgeschützte Objekte brauchte man überhaupt keinen Energieausweis und es gibt da auch noch andere Ausnahmen.
Die fehlende Vorlage des Energieausweises ist KEIN Verkaufshindernis.
Womit also willst Du Deine Maßnahmen begründen wollen?
Die Polizei wird Dir ohnehin nicht helfen da zivilrechtliche Angelegenheit.
Und bei Verweigerung der Besichtigung könnte sich der Rechtsanwalt des Vermieters bei Dir melden.