Hausübertragung oder Lebenslanges Wohnrecht?

3 Antworten

Was ist denn mit "schenken" gemeint bzw. warum steht das in Anführungszeichen - willst Du ihm das Haus nun schenken oder nicht? Wenn ja, warum soll er denn unbedingt Eigentümer werden?

Und weiter wenn ja: erwartest Du, es dann irgendwann zurückzuerben bzw. was machst Du, wenn er es nach der Schenkung verkauft oder weiterverschenkt bzw den Kaufpreis verlebt?

Bei einem Vorhaben dieser Größenordnung mit evtl. Schenkungsteuer sollte ein Steuerberater mit ins Boot geholt werden - aber vorher mal die eigenen Gedanken und Wünsche sortieren.

Franz287 
Fragesteller
 17.04.2023, 14:38

Hallo,

mit "schenken" ist gemeint das mein Stiefvater es nach begleichen der Schulden haben kann. Ich bin davon ausgegangen, dass er bei einer Schenkung auch einen Freibetrag von 400 t€ hat. Dies ist wohl so nicht der Fall.

Nein ich erwarte von Ihm nichts zurück. Evtl. werde ich es mal zusammen mit meinen Schwestern Erben, was schön wäre, aber absolut kein muss!

Wie schon im Post erwähnt, suche ich die bestmögliche Lösung bzw. Vorschläge.

Danke, dann werde ich mich mal bei unserem Steuerberater um einen Termin bemühen!

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Ist es denn sehr wichtig, dass Notar- und Grundbuchkosten entstehen? Warum vermietest Du ihm das Haus nicht einfach?

Bezüglich Schenkungen liegt der Freibetrag ja nur bei 20.000,-€ innerhalb von 10 Jahren. Auch die Eintragung eines unentgeltlichen Wohnrechts hat einen Kapitalwert.

Vermietung unter Marktwert wäre evtl. auch schenkungsrelevant.

Lebenslanges Wohnrecht wird immer spannend, wenn er dann später ins Pflegeheim geht. Dann kannst Du das Wohnrecht nur zurückkaufen. Die Vereinbarung sollte also einen Passus für den Fall beinhalten.

Franz287 
Fragesteller
 17.04.2023, 14:26

Nein es ist nicht wichtig das kosten entstehen.

Die Frage ist ja, wie ich/wir dieses vorhaben umsetzen. Der erste Gedankengang war eben es zu überschrieben, das es so sein Eigentum wird. Dies muss aber nicht sein. Dein Vorschlag mit mieten hört sich Interessant an.

Die Miete im Familienkreis darf ja um bis zu 50% geringer sein als der Mietspiegel vorgibt.

Wie schon im Post erwähnt, suche ich die beste Lösung bzw. Vorschläge welche ich dann, wie ich erfahren habe mit dem Steuerberaten durchbesprechen muss.

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Andri123  17.04.2023, 14:52
@Franz287

Mein erster Satz war natürlich ironisch gemeint.

Die 50%-Regel bezieht sich m.E. nur auf die Absetzbarkeit Deiner Kosten bzgl. des Tatbestandes eines Vermietungsverhältnisses.

Wenn Du nur die Hälfte der marktüblichen Miete verlangst, könnte trotzdem Schenkungsteuer entstehen, wenn dieser Vorteil den Schenkungsteuerfreibetrag von 20.000,-€ innerhalb von 10 Jahren überschreitet.

Und ja, suche am Besten vorher mal einen Steuerberater auf.

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Wem gehört das Haus, in dem er derzeit wohnt?

Einfachste Möglichkeit er verkauft das Haus und kauft dir von dem Geld dein Haus ab.

Franz287 
Fragesteller
 17.04.2023, 09:28

Das Haus gehört Ihm selbst.

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