Unecht geschenktes Haus
Hallo,
vor 8 Jahren habe ich ein Haus geschenkt bekommen. Dabei haben die Schenkenden sich ein lebenslanges Wohnrecht notariell vorbehalten. Damit ist es ja keine echte Schenkung und die 10 Jahres Frist greift hier nicht.
Wie sieht es aus, wenn ich mein Erbe - auch den Pflichtteil- im Erfall aufgrund familiärer Unstimmigkeiten ausschlage?
Das Haus würde dann doch unter den Pflichtteil fallen. Damit sind ja nochmals Steuern und die Kosten für den Notar und das Wertgutachten fällig.
Diese werden doch normalerweise aus dem Nachlass finanziert.
Wenn das Haus durch mein Ausschlagen auf den nächsten Erben übergeht, muß er dann diese Kosten tragen? Bin ich anteillig beteiligt? Und wem gehört überhaupt das Haus zu welchen Teilen?
Mfg, Sheba
2 Antworten
Damit ist es ja keine echte Schenkung und die 10 Jahres Frist greift hier nicht.
Was denn als Schenkung? Natürlich ist es eine solche. Das Wohnrecht ändert doch nichts daran.
Was für eine zehnjährige Frist meinst Du denn? Es gibt zu diesem Thema eine im Steuerrecht und mehrere im bürgerlichen Recht.
Wieso Du das Eigentum an dem geschenkten Haus durch Erb- und Pflichtteilsausschlagung wieder loswerden könntest, würde mich auch mal interessieren. Das geht nicht. Entweder mußt Du das Haus verkaufen, tauschen, verschenken oder das Eigentum am Grundstück aufgeben.
Womit wir zur eigentlichen Frage kommen und zwar an Dich: Was willst Du eigentlich?
Irgendwie hast du beim Notar aber alles verpennt :-(.
Nach 8 Jahren mal zur Info:
Du bist Eigentümerin lt. Grundbuch und trägst alle Lasten, Kosten und Risiken selbst. Und das, bis du das Haus verkaufst, verschenkst oder abfackelst - und dann bleibt deinen Eltern lebzeitig - selbst als Pflegeheimbewohner - ihr Wohnrecht auf deine Kosten unverändert.
Würden deine Eltern innerhalb der nächsten 2 Jahre versterben, können deren gesetzl. Erben einen degressiven Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen dich fordern.
Alle anderen erbrechtlichen Fragen und Überlegungen sind Unsinn, da das Haus dir gehört.
G imager761