Lebenslanges Wohngrecht?

1 Antwort

Ein Recht dazu hat er laut diesen Angaben nicht:

Das Wichtigste in Kürze

Beim Wohnrecht handelt es sich um eine persönliche Dienstbarkeit, die einem Berechtigten erlaubt, in einer Wohnung oder in einem Haus unter Ausschluss des eigentlichen Eigentümers zu wohnen.

Das Wohnrecht wird dem Mietrecht laut Mietrechtsgesetz (MRG) gleichgestellt.

Das Wohnrecht ist eine Form des Gebrauchsrechts.