Handwerkerrechnung bar gezahlt - Quittung erhalten - kann ich keine haushaltsnahe DL geltend machen?

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Egal, ob haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung, müssen die Zahlungen (mit Ausnahme des Minijobs der Scheckheft-Haushaltshilfe) unbar geleistet werden. Du (nicht: er) darfst allerdings auch auf das Konto des Handwerkers bar einzahlen.

Alle Details finden sich hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=1