Haushaltsnahe DL - ec-karte oder richtige Überweisung
zum Thema "Haushaltsnahe DL und Steuer" gibt es viele Anfragen. Bei uns läuft gerade eine Waschmaschinen-Reparatur - der Handwerker will nach Lieferung Ersatzteil und Einbau die ca. 200 EUR in bar haben. Als ich auf das Thema "Steuer" verwiesen habe, da hat er zwar Verständnis geäussert aber auf die vielen offenen Rechnungen verwiesen, die noch nicht überwiesen wurden. Als Kompromiss hat er EC-Karte vorgeschlagen, er hat wohl ein mobiles Terminal. Wie steht es damit - wird das anerkannt?
1 Antwort
Eine Zahlung per ec-Karte ist ebenso eine unbare Zahlung, die auf einem Kontoauszug erscheint.
§35a EStG spricht nur davon, daß "die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung" erfolgt, was mit einer ec-Buchung ja der Fall ist.
In der Tat :-) aber das setzen wir einfach mal voraus :-)
Dabei müßte der Fragesteller noch kontrollieren, ob das EC-Lesegerät auch auf das Handwerkerkonto bucht. Es kommt ja auf die unbare Zahlung auf das Empfängerkonto an, nicht: auf die unbare Zahlung vom Kundenkonto. Und er muss natürlich eine Rechnung erhalten (aber das setzen wir einfach mal voraus).