Wenn unser Sohn Haus bekommt und Pflege übernimmt, dann nimmer kann, kann er uns ins Altenheim tun?
Wenn wir einem unserer Söhne unser Haus vererben, mit der Auflage, daß er unsere Pflege übernimmt - und er dann die Pflege nicht mehr schafft oder die Schwiegertochter nicht mitspielt, kann er uns dann ins Altenheim stecken? Denn das wollen wir durch die Hausübergabe eben vermeiden. Oder wie können wir das gut regeln, daß das nicht passieren, zumindest nicht gegen unseren späten Willen. Doch für eine private Pflegerin würden unsere beiden Renten leider nicht reichen.
2 Antworten
Hallo Anilein, Deine erste Frage hab ich Dir schon beantwortet, ich finde es nicht geschickt, die Pflege mit der Übergabe des Hauses zu verbinden. Ins Altenheim stecken kann Euch Euer Sohn nicht, denn den Heimvertrag muß man selber unterschreiben. Anders ist es natürlich, wenn Ihr nicht mehr selber entscheiden könntet und der Sohn hätte die gesetzliche Betreuung und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann könnte er das einleiten, wobei soweit ich vom Betreuungsrecht noch weiß, muß man die Wohnsitzänderung mit dem Amtsgericht absprechen, weil es eine so tiefgreifende Veränderung ist. Wenn ich Euch raten darf, kümmert Euch selber, so lange Ihr noch einigermaßen gut beieinander seid um die spätere Pflege und den Heimaufenthalt, man kann sich das Heim auch aussuchen.
Zunächst kann man nur die Kostentragung, nicht aber persönliche Pflege, überhaupt vereinbaren.
Richtigerweise hat der nämlich ein eigenes Leben, Beruf, Freudeskreis und Ehefrau.
Natürlich kann man mit Wohnrecht und entsprechender Vereinbarung eine Heimunterbringung regeln. Und wenn in der Wohnung ein Zimmer frei wäre, auch eine Dauerpflegerin aus Osteuropa einstellen, die eine 24-Stunden-Bereitschaft und Urlaubsvertretung gewährleistet.
Die einzige Frage ist dann, ob der Sohn das mit der Kostenbelastung auch so annimmt.
G imager761