Haus gehört Ehepaar - müssen immer beide Darlehensnehmer werden?

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Natürlich reicht das. Die Bank hätte natürlich immer gerne beide Ehepartner als Gesamtschuldner im Darlehensvertrag, weil sie dann bei Ausfall des einen einfach auf den Zweiten zugreifen können. Eine ganz andere Frage ist, will die Frau nicht als Eigentümerin eingetragen werden? Denn ohne die Frau wird es ja auch für die meisten Männer nicht ganz einfach ein Immobilie alleine zu stemmen. Auch wenn die Frau nicht arbeitet, dafür aber dem Mann den Rücken freihält, sich um Kindererziehung und Haushalt kümmert.

Wenn beide Ehepartner kaufen und damit auch Eigentümer werden, wird die finanzierende Bank immer verlangen, dass beide Darlehensnehmer werden. Die Ehefrau müßte als Miteigentümerin ohnehin bei der Grundschuldbestellung mitwirken ( dinglicher Anspruch ). Persönlich ( schuldrechtlich ) wäre der Anspruch nur bei Mithaftung durchsetzbar. Im übrigen muss der Ehepartner bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft immer mithaften/mitwirken.