Hauskauf- wie das Grundbuch gestalten? Nur einer hat Eigenkapital-Kredit auf beide..

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Im Grundbuch steht der Eigentümer des Grundstücks.

Eigentum am Grundstück erwirbt man durch

  • Kauf (Einigung und Auflassung)
  • Schenkung
  • Erbe
  • sonstige Exoten.

Hier also ist Eigentümer...

ein Ehepaar kauft eine Eigentumswohnung

...das Ehepaar. Also steht es nach der Auflassung im Grundbuch.

Mit der Finanzierung des Grundstücks hat das nichts zu tun.

Es sei denn, es geht bei dieser Frage hier explizit um die Besicherung des Darlehens. Aber da steht schon die Bank drin.

User:

Für das Institut, das 70 % des Kaufpreises (und evtl.auch die Erwerbskosten von ca.10 %) finanziert, ist auf das Wohnugseigentum e i n e Grundschuld in Darlehenshöhe einzutragen und beide Miteigentümer, ganz gleich welchen Anteil sie an der ETW halten, haften gesamtschuldnerisch, so dass der Gläubiger im Falle des Leistungsverzugs gegen beide Schuldner vollstrecken oder das Objekt on bloc (nicht etwa Teile der ETW) verwerten kann.

Die Frage zielt wohl auf eine gerechte Vermögenaufteilung im Falle der Auseinandersetzung (z. B. bei Scheidung). Hier ist der Notar gefragt.

Miteigentumsanteil 30 + 35 % auf Frau und 35 % auf Ehemann wäre zu einfach.