Handy mit Softwareproblem, Betrug?

2 Antworten

Nun hat der Käufer den Fehler bemerkt und will mich aufgrund eines Betrugsversuches nach §263 Stgb verklagen.

Wenn es um Betrug geht, will er Dich anzeigen. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln, ob Du ihn getäuscht hast, um zu erreichen, dass er das Gerät kauft. Man müsste Dir dann nachweisen, dass Du den Fehler kanntest.

Meine Fragen wären nun, ist die Klage überhaupt zulässig?

Man kann jeden, wegen wass auch immer anzeigen. Ob dabei was rauskommt, ergeben die Ermittlungen. Wenn aber rauskommen sollte, das die Anschuldigung von anfang an falsch war, dann wäre es eine falsche Verdächtigung und als solche selbst strafbar.

Die andere Frage ist, im Zivilrecht, nämlich die Frage, ob Dein Käufer das Recht hat, den Kauf rückabzuwickeln, also Geld zurück und Gerät zurück.

Zweitens ist die Sache ja nicht meine Schuld, da es ein werksseitiges Problem von Samsung ist.

Da stellt sich die frage, ob es ein Gewährleistungsfall vom ursprünglichen Verkäufer ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Das wichtigste Detail hast du nicht genannt: hast du die Gewährleistung beim Verkauf wirksam ausgeschlossen?