Handy mit Softwareproblem, Betrug?
Hallo.
Ich habe im Internet ein Handy verkauft, ein Samsung S21 Ultra. Ich hatte es nur ein paar Wochen und habe dabei nicht bemerkt, dass es wegen eines Softwareproblems, welches generell mit dem Handy besteht, teilweise unscharfe Bilder macht. Ich verkaufte es weiter, in dem Glauben, es sei alles ok damit.
Nun hat der Käufer den Fehler bemerkt und will mich aufgrund eines Betrugsversuches nach §263 Stgb verklagen.
Meine Fragen wären nun, ist die Klage überhaupt zulässig? Erstens habe ich die Unschärfe beim Fotografieren selbst nicht festgestellt. Es ist somit kein generelles Problem, sondern tritt nur in den Zoomstufen 1 bis 3 auf und das auch nicht immer. Zweitens ist die Sache ja nicht meine Schuld, da es ein werksseitiges Problem von Samsung ist.
Mit freundlichen Grüßen, Daniel
2 Antworten
Nun hat der Käufer den Fehler bemerkt und will mich aufgrund eines Betrugsversuches nach §263 Stgb verklagen.
Wenn es um Betrug geht, will er Dich anzeigen. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln, ob Du ihn getäuscht hast, um zu erreichen, dass er das Gerät kauft. Man müsste Dir dann nachweisen, dass Du den Fehler kanntest.
Meine Fragen wären nun, ist die Klage überhaupt zulässig?
Man kann jeden, wegen wass auch immer anzeigen. Ob dabei was rauskommt, ergeben die Ermittlungen. Wenn aber rauskommen sollte, das die Anschuldigung von anfang an falsch war, dann wäre es eine falsche Verdächtigung und als solche selbst strafbar.
Die andere Frage ist, im Zivilrecht, nämlich die Frage, ob Dein Käufer das Recht hat, den Kauf rückabzuwickeln, also Geld zurück und Gerät zurück.
Zweitens ist die Sache ja nicht meine Schuld, da es ein werksseitiges Problem von Samsung ist.
Da stellt sich die frage, ob es ein Gewährleistungsfall vom ursprünglichen Verkäufer ist.
Das wichtigste Detail hast du nicht genannt: hast du die Gewährleistung beim Verkauf wirksam ausgeschlossen?