Handwerker Rechnung, darf auf einen Bruttobetrag nochmal die MwSt berechnet werden?

2 Antworten

Woher weißt du denn, dass bei den Einzelpositionen

Bruttobeträge aufgeführt

werden?

Nicnac2202 
Fragesteller
 27.10.2020, 13:50

Weil das auf der Rechnung so aufgeführt ist

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EnnoDerDritte  27.10.2020, 14:01
@Nicnac2202

Dann ist ja die Rechnung quasi doppelt falsch bzw. wenn man das hier

Mal ganz davon abgesehen, dass hier einige Posten nicht stimmen

mit einbezieht, sogar dreifach.

Fakt ist hier jedenfalls, dass irgendeiner seine Kompetenzen auf einem völlig anderen Gebiet hat.

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Woher weißt Du denn, dass die Beträge oben brutto sind?

Die Einzelposten bestehen doch aus Material- und Lohnposten.

Hast Du die aus einer Preisliste des Handwerkers, oder aus dessen Angebot?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nicnac2202 
Fragesteller
 27.10.2020, 14:18

Aus dessen Angebot. Ich habe Stichproben gemacht und es handelt sich hier wirklich um Bruttobeträge, die als Netto ausgewiesen sind. Wir haben mit der Firma schon so einige Schwierigkeiten, so hat z. B. Ein Hilfsarbeiter zuerst unser Bad gefliest - eine Vollkatastrophe. Nachdem wir dies bemängelt haben, kam dann der richtige Fliesenleger. Dies nur als ein Beispiel.

Er geht sehr gerne ins Bauhaus. Zudem wurden uns Dinge berechnet, die nicht verbaut wurden etc etc.

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Eifelia  27.10.2020, 15:02
@Nicnac2202

Ich verstehe das jetzt mit den Stichproben so, dass der Handwerker Material im Baumarkt besorgt hat und Ihnen das nun mit einem Aufschlag (in Höhe der Umsatzsteuer) weiterberechnet? Das darf er selbstverständlich und würde er auch dann machen, wenn er das Material bei einem Großhändler besorgt hätte.

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