Handwerker Rechnung, darf auf einen Bruttobetrag nochmal die MwSt berechnet werden?
Hallo zusammen,
wir haben die Handwerker Rechnung für unsere Badsanierung erhalten.
Mal ganz davon abgesehen, dass hier einige Posten nicht stimmen, werden Bruttobeträge aufgeführt (was an sich ja richtig ist) und am Ende als Netto ausgewiesen, sprich hier kommt noch einmal die Märchensteuer drauf. Ist doch so nicht richtig, oder? Würde ja bedeutet der Handwerker holt sich einmal die MwSt vom Fiscus und einmal von mir....
Danke für eure Antworten,
Nicole
2 Antworten

Woher weißt du denn, dass bei den Einzelpositionen
Bruttobeträge aufgeführt
werden?

Dann ist ja die Rechnung quasi doppelt falsch bzw. wenn man das hier
Mal ganz davon abgesehen, dass hier einige Posten nicht stimmen
mit einbezieht, sogar dreifach.
Fakt ist hier jedenfalls, dass irgendeiner seine Kompetenzen auf einem völlig anderen Gebiet hat.

Den schönen Ausdruck mit der Kompetenz muss ich mir merken.

Woher weißt Du denn, dass die Beträge oben brutto sind?
Die Einzelposten bestehen doch aus Material- und Lohnposten.
Hast Du die aus einer Preisliste des Handwerkers, oder aus dessen Angebot?

Aus dessen Angebot. Ich habe Stichproben gemacht und es handelt sich hier wirklich um Bruttobeträge, die als Netto ausgewiesen sind. Wir haben mit der Firma schon so einige Schwierigkeiten, so hat z. B. Ein Hilfsarbeiter zuerst unser Bad gefliest - eine Vollkatastrophe. Nachdem wir dies bemängelt haben, kam dann der richtige Fliesenleger. Dies nur als ein Beispiel.
Er geht sehr gerne ins Bauhaus. Zudem wurden uns Dinge berechnet, die nicht verbaut wurden etc etc.

Ich verstehe das jetzt mit den Stichproben so, dass der Handwerker Material im Baumarkt besorgt hat und Ihnen das nun mit einem Aufschlag (in Höhe der Umsatzsteuer) weiterberechnet? Das darf er selbstverständlich und würde er auch dann machen, wenn er das Material bei einem Großhändler besorgt hätte.
Weil das auf der Rechnung so aufgeführt ist