Ist eine Falschangabe im Darlehensantrag eine strafrechtlich verfolgbare Straftat

2 Antworten

Konkrete Antworten kann man nur erwarten, wenn man konkrete Fragen stellt. Und da liegt einiges im argen. Also, stochern wir mal im Nebel:

Trägt ein Darlehensnehmer seinen Namen mit Edward "Theodor" Schneider nur deswegen falsch ein weil er sich schämt, dass seine Eltern ihn "Tünnes" getauft haben, dann ist das bei ansonsten wahrheitsgemäßen Angaben unproblematisch und führt zu keinen Konsequenzen.

Wird ein falscher Name aber deswegen angegeben um die Identität zu verschleiern, dann kann das durchaus Konsequenzen haben:

Zivilrechtlich kann das die Anfechtung des Darlehensvertrags wegen arglistiger Täuschung sein. Strafrechtlich kann es eine Anklage wegen Betrugs nach sich ziehen. Über die Art und die Höhe der Strafe entscheidet dann der Richter. Das Gesetz gibt nur den Rahmen vor.

Wenn es sich dabei um Betrug, Veruntreuung, Unterschlagung, Identitätsdiebstahl, Stalking oder andere, strafrechtlich relevante Tatbestände handelt, die sich unter anderem in einer Falschangabe in einem Darlehensantrag ausdrücken, dann ist das durchaus mit heftigen Konsequenzen belegt.

Wenn es sich darum handelt, daß jemand beispielsweise eine Verpflichtung (z.B. Unterhaltszahlung) verschwiegen hat, dann wäre das wohl höchstens als Vertragsverletzung gegenüber der Bank zu bewerten und damit nur zuvilrechtlich relevant. Die Bank kann das Darlehen dann ggf. sofort kündigen und die unmittelbare Rückzahlung verlangen.

Wenn es sich um die unbedeutende Kleinigkeit handelt, z..B. die genaue Höhe einer Lebensversicherung in einer Selbstauskunft, dann dürfte die Bank das Darlehen einfach fortsetzen, wenn die bisherigen Ratenzahlungen problemlos geleistet wurden und die gute Bonität des Kunden weiter besteht.

Also: welche Falschangabe mit welcher Intention?