BtMG Eintrag bei Personen Abfrage verkehrskontrolle. Kann mir jemand helfen?

Was geschah wegen der 80 gr Amphetamin? Gab es ein Ermittlungsverfahren? Und gegen wen? Gegen Deinen Freund?

Nein da ist bisher nichts passiert. Und es liegt nun genau 1,5 Jahre her.

1 Antwort

Auch wenn die Polizei einen Fehler gemacht hat, bei der Durchsuchung, können "Zufallsfunde" trotzdem verwertet werden. Aber nur eingeschränkt.

Der Konsum von Drogen ist straflos. Nur der Besitz ist strafbar. Die entscheidende Frage wäre also, wem das gefundene Amphetamin gehört hat. Denn die Polizei müsste nachweisen, dass Du die Besitzerin wärest und nicht Dein Freund. Wenn sie was gegen den Freund unternehmen wollten, müssten sie nachweisen, dass er der Besitzer ist. Wenn diese Frage unklar ist, dann ist eine Anklage schwierig.

Dazu kommt, dass Amphetamine häufig gestreckt sind. Bei 80 Gramm kann es gut sein, dass weniger als 10 gr oder 6 gr. reiner Stoff drin sind. In diesem Falle ist möglich, dass man das Verfahren wegen geringer Menge einstellt.

Die Justiz / Polizei führt ein internes Register. Da stehen auch Verdachtsfälle oder eingestellte Verfahren drin (anders nur im öffentlichen Bundeszentralregister: da kommen nur Verurteilungen rein). Eine Löschung ist da erst mal nicht möglich, immerhin gab es gegen Dich einen Verdacht wegen der Drogen. Und natürlich wird die Polizei bei zukünftigen Kontrollen bei Dir besonders darauf achten, ob es mit Drogen Auffälligkeiten gibt.