BtMG Eintrag bei Personen Abfrage verkehrskontrolle. Kann mir jemand helfen?
Hallo guten Tag, ich habe eine Frage bez. allgemeiner Verkehrskontrolle, BtMG. Kurz zum Hintergrund :
Vor gut 1,5 Jahren war mein Freund mit einem Kollegen zu Fuß Richtung Einkaufsvirtel unterwegs, als die beiden von 2 Zivilen Polizisten einer allgemeinen Personenkontrolle unterzogen wurden. Dabei wurden bei meinem Freund 2 Extacy Tabletten gefunden, worauf hin die Beamten eine Wohnungsdurchsungung veranlaßt haben.
(Dazu muss ich kurz erklären, mein Freund war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bei mir gemeldet. Außerdem wurde er ca ein halbes Jahr zuvor in dem Auto meiner Nachbarin Verhaftet daher vermute ich die Beamten gingen davon aus die beiden wären ein Paar)
Als die Beamten an unserem Haus ankamen sahen sie seinen Namen an meinem Klingel Schild und verschafften sich mit seinem Schlüssel Zugang zur Wohnung. Ich kam ca 20 Minuten später nach Hause als die durchsung in vollem Gang war. Es wurden ca 80gr. Amphetamin gefunden. Dummerweise antwortete ich auf die Frage eines Polizisten, ob ich Drogen konsumieren würde mit ja...
Mir wurde bis Dato kein durchsungsbeschluss gezeigt, ebenso kam bis heute weder eine Anklage noch sonstiges kein Beschluss nichts. Mein Freund bekam lediglich eine Anzeige wegen den 2 Extacy Tabletten (oben beschrieben)
Ich gehe davon aus das die Beamten einen Fehler bez. Durchsungsbeschluss machten, da ich bei der Durchsungen sehen konnte, daß die Polizei die Akte meiner Nachbarin dabei hatte.
Wie dem auch sei. Ich hatte seither einmal eine allgemeine Verkehrskontrolle, als der Polizist über Funk meine Daten abgefragt hat, hörte ich wie ihm irgendwas mit 29 BtMG durch gegeben wurde. Es wurde dann letztlich kein Drogen test durchgeführt und ich konnte nach 30 min. weiterfahren. Meine Frage ist, warum ist bei meinem Daten ein BtMG Verstoß hinterlegt. Ich bin weder vorbestraft, keinerlei Anzeigen. und nie ein einziges mal positiv getestet worden. Darf das sein, Aufgrund der Durchsung bei mir zuhause? Selbst wenn die Durchsuchung "illegal" war? Ist das weil ich damals auf die Frage ob ich Drogen nehme mit Ja geantwortet habe?
Von der Führerschein stelle kam übrigens auch nichts schriftliches zu mir. Kann ich veranlassen das dieser Polizeiliche Eintrag gelöscht wird?
Liebe Grüße und danke schon mal.
Was geschah wegen der 80 gr Amphetamin? Gab es ein Ermittlungsverfahren? Und gegen wen? Gegen Deinen Freund?
Nein da ist bisher nichts passiert. Und es liegt nun genau 1,5 Jahre her.
1 Antwort
Auch wenn die Polizei einen Fehler gemacht hat, bei der Durchsuchung, können "Zufallsfunde" trotzdem verwertet werden. Aber nur eingeschränkt.
Der Konsum von Drogen ist straflos. Nur der Besitz ist strafbar. Die entscheidende Frage wäre also, wem das gefundene Amphetamin gehört hat. Denn die Polizei müsste nachweisen, dass Du die Besitzerin wärest und nicht Dein Freund. Wenn sie was gegen den Freund unternehmen wollten, müssten sie nachweisen, dass er der Besitzer ist. Wenn diese Frage unklar ist, dann ist eine Anklage schwierig.
Dazu kommt, dass Amphetamine häufig gestreckt sind. Bei 80 Gramm kann es gut sein, dass weniger als 10 gr oder 6 gr. reiner Stoff drin sind. In diesem Falle ist möglich, dass man das Verfahren wegen geringer Menge einstellt.
Die Justiz / Polizei führt ein internes Register. Da stehen auch Verdachtsfälle oder eingestellte Verfahren drin (anders nur im öffentlichen Bundeszentralregister: da kommen nur Verurteilungen rein). Eine Löschung ist da erst mal nicht möglich, immerhin gab es gegen Dich einen Verdacht wegen der Drogen. Und natürlich wird die Polizei bei zukünftigen Kontrollen bei Dir besonders darauf achten, ob es mit Drogen Auffälligkeiten gibt.