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Haftbefehl, Flucht?

Hallo ich hätte da eine Frage :)

nennen wir ihn Max.

Max ist sehr oft schwarzgefahren und hat aufgrund von finanzieller misslage das Geld nicht bezahlen können. Deswegen wurde er über ein Jahr lang unwissend per Haftbefehl gesucht. Nicht verwunderlich also , dass er schließlich bei einer einfachen Personenkontrolle festgenommen wird. Max kommt erst in den geschlossenen Knast und ca. 1 Monat später in den offenen Vollzug. dort hat Max auch die Möglichkeit außerhalb des Vollzugs „arbeiten“ zu gehen. Da Max jedoch seine Frau,sein Kind und die Freiheit so sehr vermisst,flieht er eines Tages aus dem offenen Vollzug in die Arme seiner Frau. Max weiß,dass das reine Fliehen an sich keine Straftat ist. Dennoch plagen ihn jetzt sein Gewissen und das Leben im Risiko..

er hat folgende Gedanken:

  1. wenn ich mich nicht stelle und 6 Jahre lang nicht auf dem Radar der Polizei auftauche.. muss ich dann immernoch ins Gefängnis? Oder ist es dann „verjährt“? Heißt es wenn ich nach 6 Jahren der Polizei begegne und sie mich kontrollieren.. dass sie mich dann nicht mitnehmen werden? Oder doch? Und wie intensiv suchen sie nach mir? Begrenzt es sich auf allgemeine perosnenkontrollen falls ich ihnen auf der Straße auffallen sollte ? Oder Kameras am Bahnhof ? oder suchen die schon intensiver und jeder zweite Polizeiwagen hat ein Foto und und eine Beschreibung von mir und könnte mich demnach mitnehmen sobald er mir irgendwo begegnen sollte….
  2. was ist wenn ich ins Ausland will? Kontrolliert einen die Polizei am Flughafen ? wenn ja,wie? Und wenn ich es schaffe… was ist wenn ich im Ausland in eine allgemeine Personenkontrolle gerate und sie meinen Ausweis prüfen ? Sehen die dann dass ich einen deutschen Haftbefehl habe oder lassen die mich wieder in Ruhe ?

Wie sie sehen hat Max viele Fragen

er würde sich sehr über eine Informativ hilfreiche Antwort freuen.

Mit freundlichem Gruß,

M

haftbefehl, Polizei, verjährung, Gefängnis, Knast, Strafe
Haftbefehl während laufendem $35?

Hey, ich hoffe jemand kann meine Situation nachvollziehen und hat vielleicht die ein oder andere Hilfreiche antwort.

Derzeit befinde ich mich nach 2 Jahren und 3 Monaten in Haft seit anfang Januar in stationärer Behandlung nach Paragraph 35 (Tgerapie statt Strafe), im februar wurde ich zu einer neuen einheitsjugenstrafe verurteilt mit 3 Monaten +.

Mein Anwalt hatte rechtsmittel eingelegt damit die Urteilsausfertigung beschleunigt wird, am 02.05 hat er dies zurückgezogen. Am 05.05 wurde die Ladung zum Strafantritt versendet für den 15.05, am 10.05 habe ich diese erst durcu zustellung der Kripo erhalten.

Mein Verhältnis zur Richterin ist vorbelastet, ich habe mir aber in den letzten Monaten absolut nichts zu schulden kommen lassen. Wie schon erwähnt bin ich immernoch in Therapie, laut anderen Juristen ist es einfache schikane von der Richterin und man könnte hier nichts weiter machen.

Dienstaufsichtsbeschwerde sowie befangenheitsantrag erfolglos, haftaufschub wurde bis zum 01.06 gewährt auf Antrag meines Anwalts, jedoch wird auf die anderen Anträge (Zurückstellung der neuen Einheitsjugendstrafe, Aussetzung zur bewährung der einheitsjugendstrafe sowie die aufhebung der Ladung zum strafantritt bis über die Bewährung entschieden wurde) schlicht weg nicht reagiert. Gibt es sonstige Möglichkeiten oder hat jemand vielleicht einen Gedanken?

Vielen Dank im Vorraus

haftbefehl, Polizei, Strafrecht, Therapie, Gefängnis, Knast

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