Gültigkeit von privat aufgesetzten Schuldverträgen?
Wenn ich einem Freund Geld leihe und dies in einem formlosen Vertrag festhalte (dass die Rückzahlung bis zum Ende des Jahres erfolgen muss) ohne das ein Notar oder Dritter diesen 'Vertrag' unterschreibt, welche Gültigkeit hat so ein Dokument dann? Könnte man die Rückzahlun auf dieser Grundlage zur Not auch einklagen, oder ist das nur ein wertloser Papierfetzen?
1 Antwort
Dazu brauchst Du keinen Notar. Aber eine Zeugenunterschrift ist immer sinnvoll.
Du solltest neben den Rückzahlungsmodalitäten und der -fälligkeit auch den Verzugszins (ca. 15 % p.a.) festlegen, damit Dein Freund einen Anreiz zur pünktlichen Zahlung hat und die Freundschaft bestehen bleibt.
Du könntest auch diesen Schuldvertrag begleiten lassen von einem Schuld- oder Solawechsel mit fester Fälligkeit 31.12.2009 in x-Stadt, Heimstr. 13. Eine Wechselklage ist vor Gericht als Urkundenprozeß sehr einfach zu führen. Es reicht der zu Protest gegangene Wechsel.