Gültigkeit von privat aufgesetzten Schuldverträgen?

1 Antwort

Dazu brauchst Du keinen Notar. Aber eine Zeugenunterschrift ist immer sinnvoll.

Du solltest neben den Rückzahlungsmodalitäten und der -fälligkeit auch den Verzugszins (ca. 15 % p.a.) festlegen, damit Dein Freund einen Anreiz zur pünktlichen Zahlung hat und die Freundschaft bestehen bleibt.

Du könntest auch diesen Schuldvertrag begleiten lassen von einem Schuld- oder Solawechsel mit fester Fälligkeit 31.12.2009 in x-Stadt, Heimstr. 13. Eine Wechselklage ist vor Gericht als Urkundenprozeß sehr einfach zu führen. Es reicht der zu Protest gegangene Wechsel.