Anhang an Testament

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Auf den wesentlichsten Punkt ist hier nicht eingegangen worden: Reden wir hier denn hier über ein notarielles Testament oder über ein eigenhändiges Testament? Oder reden wir eher von einem Erbvertrag?

Ist Dir bekannt, dass Erbverträge der notariellen Beurkundung bedürfen und ansonsten nichtig sind? http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2276.html

Und was steht denn überhaupt in den Anhängen? Sind die Vereinbarungen zu Lebzeiten wirksam geworden oder sollen sie erst im Todesfall wirksam werden?

Diese "Frage" bietet ein schönes Beispiel dafür, wie man Fragen hier nicht stellen kann. Wir sind hier keine Rätselecke. Um in dieser Sache eine vernünftige Antwort geben zu können, müßte man sämtliche Unterlagen vorliegen haben.

Nur in einer Hinsicht kann ich eine definitive Antwort geben und zwar zur Strafbarkeit: Ich würde den Fragesteller wegen Zeitdiebstahl zu lebenslänglich verurteilen.

Diese Anhänge wurden ohne Notar von der Vererbenden getippt und von ihm und den Begünstigten Kindern handschiftlich unterzeichnet.

Ob das nun ein Erbvertrag ist oder untewr die Kategorie Tetsament fällt könnte die Gretchenfrage sein. Ich weiß es leider nicht und auch nicht, was das für rechtliche Konsequenzen hat.

Du bist ja sehr schnell mit deinen Strafen uzr Hand. Ich bin kein Jurist und gehe daher auch nicht mit dem Hintergrundwissen an die Fragestellung heran,laß mich aber gerne belehren.

Ja die Geschichte mit entweder handschiftlich an sicherem Platz hinterlegen, alternativ hand oder maschinengeschrieben beim Notar unterzeichnen , bzw beim Amtsgericht hinterlegen ist mir bekannt.

Die Frage ist eben, ob es durch die Form des beidseitigen Unterzeichnens einen anderen Rechtsstatus bekommt und somit doch gültig ist.

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@birkenhain

Sind die Erblasser noch am leben? Der Begriff "Vererbender" ist da von einer markanten Transparenz! Wenn sie noch leben würde ich schnellstens einen Notartermin vereinbaren und das Ganze als Erbvertrag vereinbaren.

Wenn der Erbfall schon eingetreten ist, kann man das nicht mehr und dann müßte man sich Rechtsrat einholen und zwar nicht in einem Forum, sondern von jemand, dem man alle (!!!) Unterlagen vorlegt, also am besten von einem Rechtsanwalt.

Wenn die Anhänge letztwillige Verfügungen enthalten wären sie beim eigenhändigen Testament formnichtig.

Und das für den Fragesteller und alle Leser zur Warnung: Ich habe mal einen Fall zu bearbeiten gehabt, wo die Beteiligten an einem Blatt Papier gespart hatten und die Unterschrift des Erblassers auf einen separaten Papierfetzen geschrieben war welcher mit Tesa an das "Testament" geklebt wurde. Dumm nur, dass die zu Gunsten des Mandanten lautenden Verfügungen auf dem oberen Teil des Elaborats standen. Das Gericht hat das Testament für insgesamt unwirksam gehalten, es galt die gesetzliche Erbfolge. Dem Mandant ging ein Mehrfamilienhaus im Wert von 1 Mio DM verloren. So könnte es hier auch sein!

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