Kann mein Unternehmen einen Vertrag stellvertetend für ein noch ungegründetes Unternehmen abschließen?
Hallo,
ich möchte gern ein zweites Unternehmen gründen, mit dem ich Produkte herstellen will, die mein erstes verkauft. Aktuell sind wir noch nicht in Gründung des zweiten Unternehmens, wollen aber schon eine Softwareentwicklung in Auftrag geben.
Kann ich den Dienstleistungsvertrag mit der ersten Firma abschließen und eine Klausel ergänzen, dass dieser Vertrag später an das neu gegründete Unternehmen übergeht?
Die Zeit drängt nämlich ein bisschen.
VG und Danke
2 Antworten

Da das neue Unternehmen nicht existiert, kann es auch nicht in irgendeiner Form als juristische Person in einem Vertrag belastet oder verpflichtet werden.
Was Du allerdings tun kannst, ist dies:
- Das bestehende Unternehmen schließt den Dienstleistungsvertrag für die Softwareentwicklung ab und erhält daraus alle Nutzungsrechte und vertraglichen Leistungen.
- Im Vertrag wird vereinbart, dass das bestehende Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt diese Nutzungsrechte vollständig an ein anderes Unternehmen übertragen kann.
- Zu Zahlungen aus diesem Vertrag ist das bestehende Unternehmen verpflichtet, wobei ab erfolgter Gründung des neuen Unternehmens dieses Rechnungen über die bisher geleisteten und noch ausstehenden Zahlungen erhält. Die Begleichung dieser Rechnungen ist Voraussetzung für den Übergang der Nutzungsrechte vom einen auf das andere Unternehmen.
Vertragspartner für die Entwicklung ist das bestehende Unternehmen. Die Kosten werden ab Gründung des neuen Unternehmens diesem weiterbelastet - ggf. mit einer Projektmanagement-, Handling- oder Finanzierungsgebühr als Aufschlag. Du kannst dies Back-to-Back mit dem Zahlungsplan für den Softwaredienstleister festlegen oder aber in einem anderen Geschäftsmodell (z.B. in Ratenzahlungen über einen Zeitraum oder als Gewinnbeteiligung). Nach Entrichtung der fälligen Kostenbeträge gehen die Nutzungsrechte an der Software an das neue Unternehmen über. Bis dahin werden ggf. eingeschränkte Nutzungsrechte vereinbart.
In dem Softwarevertrag muss auch festgelegt werden, wie mit Change Requests und dem Lifecycle-Management für die Software umzugehen ist. Häufig werden bei solchen Übergängen neue Anforderungen bekannt, die Änderungen an der Software oder am Supportmodell erfordern.

Hallo eispeter,
Frage aus der Überschrift: Nein. Man kannst keine Verträge zu Lasten Dritter abschließen.
Frage aus dem Text: Ja. Die Option der Übernahme des Vertrags durch ein anderes Unternehmen (egal welches) kannst du hinein schreiben. Der Vertrag wird mit dem bestehenden Unternehmen geschlossen.
Verträge müssen - zum Zeitpunkt des Abschlusses - prüfbar und nachvollziehbar sein. Der Dienstleister muss sich darauf verlassen, dass das Folgeunternehmen besteht. Das tut es nicht. Was passiert, wenn das Unternehmen doch nicht gegründet wird? Endet dann der Vertrag? So etwas muss vorher geklärt werden