ich würde mich zusatzversichern, um auch gegen hohe Kosten oder Rücktransporte abgesichert zu sein. Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind gering.
ich würde mich an einen unabhängigen Makler wenden, denn hier gibt es einige Feinheiten und Fallstricke. Bei vielen Versicherungen gibt es Wartezeiten bis die erste Behandlung bezahlt wird.
nein, das musst du nicht, kannst aber.
aus deiner Schilderung ist weder klar, ob du fahrlässig gehandelt hast oder ob auf dem Privatgrundstück überhaupt die Pflicht zur Streuung bestand.
Es wäre m.E. erst zu klären, was denn dort stand, ob dort nur "Privatgrundstück" stand oder noch mehr. Und dann müsstest du klären, ob irgendjemand seine Streupflicht vernachlässigte.
Aus der Beschreibung kann ich das nicht ableiten, was du fordern könntest.
im Todesfalle werden die Erben auf das Konto zugreifen wollen. Wenn du das absichern willst, gib der Nichte eine Vollmacht - aber das wird wohl gegen dein Vorhaben sprechen.
Damit solltest du im Testament das Konto zu ihren Gunsten laufen lassen - und damit hoffentlich nicht die Pflichtteile verletzen.