Gilt es beim Finanzamt als Schenkung, wenn man jemanden für sein Konto bevollmächtigt?

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Klare Antwort: Nein. Nicht die Vollmacht ist eine Vermögensmehrung, sondern erst die Zuwendung selber. Zuwendung kann insofern nur ein Geldbetrag sein, der dann auch dauerhaft beim Bevollmächtigten verbleibt und zwar mit Wissen des Vollmachtgebers.