Gilt die Monatskündigung bei abgelaufenen Handyverträgen nur bei Aktuellen Verträgen?
Oder greift sie auch bei Altverträgen, die noch mit der Jahresverlängerung geschlossen wurden?
Bzw, gibt es da einen Stichtag, ab welchem bei Altverträgen die Regel gilt oder eben nicht gilt.
2 Antworten
die Monatskündigung bei abgelaufenen Handyverträgen nur bei Aktuellen Verträgen?
..... greift sie auch bei Altverträgen, die noch mit der Jahresverlängerung geschlossen wurden?
Die Kündigungsfrist für Mobilfunkverträge nach Ablauf der Mindestlaufdauer gilt auch für alle Altverträge.
Braucht er denn überhaupt einen Minivertrag? Ich habe ein prepaid Handy und muss einmal im Jahr 15,-€ aufladen. Wenn ich unterwegs Internet brauche, kann ich das dazu buchen. Genug Guthaben habe ich ja immer... Guck mal bei Penny mobil.
Ja, braucht er, ist auch ne Absicherung für uns, das er nicht vergisst aufzuladen und zudem fällt bei ihm ab und an das Festnetz aus (ist ne andere Baustelle, sind wir auch drann) und dnn brauch er ggf auch Internet.
Aber 6 zu 40 ist auch schonmal 34 € die er wieder für andere Sachen frei hat.
Hab hier grad son überteuerten Altvertrag, Betroffener zahlt 40€ für. Da ist kaum was drinn. Werden das dann mal demnächst ändern. Bei seinem Nutzungsverhalten reicht ein Minivertrag mit 6€ vollkommen aus, und der kann immer noch mehr wie sein Altvertrag.