Freigrenze für Vermögen beim Wohngeld: was zählt zum Altersvorsorge Vermögen?
Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt: ein Freiberufler hatte vor mehr als 20 Jahren (seinerzeit nach eingehender Beratung durch verschiedene Stellen) beschlossen, nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, sondern privat für das Alter vorzusorgen. Eine Vorgehensweise, welche damals vielfach empfohlen und von Politik und Medien thematisiert wurde.
Aufgrund der Entwicklungen und der politischen Entscheidungen der letzten Jahre dominieren inzwischen aber klar die Nachteile dieser Entscheidung. Z.B. überschreitet das angesparte Vermögen (angelegt in Investmentfonds) die Freigrenze von 60000 Euro beim Wohngeld-Bezug. Ähnliches gilt für andere Freigrenzen. z.B. bei Corona-Hilfen etc. Ganz allgemein: derjenige Freiberufler/Selbständige, welcher privat vorgesorgt hat, wird nun massiv benachteiligt gegenüber anderen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Schlimmer noch: der eigenverantwortliche Vorsorgende wird auch massiv benachteiligt gegenüber anderen Personen, die ihr Geld zum Fenster hinausgeworfen und überhaupt nicht vorgesorgt haben! Die "Geldverpulverer" haben nämlich Ansprüche auf diverse staatliche Zuschüsse, die der o. g. sparsame Freiberufler nicht hat, weil er die Freigrenzen überschreitet!
Nun die Frage zum Wohngeld. Ein Zitat von wohngeld.org: "... Altersvorsorge Vermögen in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber oder die Inhaberin das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet...".
FRAGE: Fallen die Anteile an Investmentfonds, welche der o. g. Freiberufler u. a. über jahrelang Sparpläne erworben hat unter den Begriff "nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens" ? Oder ist dies anders definiert?
für Antworten: danke im Voraus
3 Antworten
Ganz allgemein: derjenige Freiberufler/Selbständige, welcher privat vorgesorgt hat, wird nun massiv benachteiligt gegenüber anderen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.
Hätte ja eine Basisrente abschließen können. Das Vermögen darin ist vor Rentenbeginn nicht verwertbar. Kann er immer noch, wenn er noch keinen Antrag gestellt hat.
Die Steuern sind bei jeder Anlageform ein Nebeneffekt, nicht die Hauptsache.
Riester, bAV und die Basisrente sind während der Ansparphase kein anrechenbares Vermögen.
Für eine bAV braucht man einen Arbeitgeber und für einen Riestervertrag eine Versicherungspflicht in der DRV. Beides bestand nicht, bleibt also an geschützter Anlageform nur noch die Basisrente, die auch Nachteile hat...
Das ist vermutlich anders definiert.
Ich kenne es nur von anderen Leistungen, dass z.B. private Rentenversicherungen mit Verwertungsausschluss unangetastet bleiben. Also die private RV kann unwiderruflich nicht vor Renteneintritt ausgezahlt werden.
Dein Vermögen ist ja einfach Vermögen und wird nicht der Altersvorsorge zugerechnet.
Über Sparpläne erworbene Investmentfonds, die weder gefördert noch gegen vorzeitige Verwertung gesperrt sind, fallen sicher nicht unter den für diesen Fall relevanten Begriff des Altersvorsorgevermögens.
Wenn es sich um "ausdrücklich als Altersvorsorge gefördertes Vermögen" handelt, weiß man das. Ohne eigenes Zutun geht das nicht.
Deine vorangestellten persönlichen Wertungen sind zwar möglicherweise nachvollziehbar, aber für die Beantwortung der Frage unerheblich. Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, in denen Vorsorge bestraft wird, weil der Staat sich gerne dort unrechtmäßig bedient, wo noch ein paar Milliarden Rücklagen zu holen sind, die eigentlich für andere Fälle gebildet wurden. Siehe Nutzung der Rücklagen der KV und RV, mit denen ohne Beteiligung u.a. der PKV, der Selbstständigen, der Beamten staatliche Aufgaben finanziert werden, die von allen Steuerzahlern getragen werden müssten. Gleiches gilt für Mütterrente, Lebensleistungsrente etc.
Das ist aber eher ein Thema für ein Diskussionsforum oder die nächste Wahlentscheidung.
Danke für den Hinweis. Habe mal gerade nachgelesen zu Basis, bzw. Rürup-Rente und den Hinweis gefunden: "Rürup lohnt sich vor allem, wenn Du die hohen Steuervorteile mitnimmst". Dies ist bei mir leider kein Thema.
Und vor allem stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beiträge als Einmalzahlung zu leisten.