Verhinderungspflege steuerfrei?

1 Antwort

"Damit Verhinderungspflege steuerfrei ist, muss diese von Angehörigen des Pflegebedürftigen ausgeübt werden oder von Personen, die damit eine sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen.Per Gesetzestext gehören zu den Angehörigen und gleichzeitig zu den Personen, die sittlich verpflichtet sind:

• Ehepartner / Lebenspartner / Verlobte

• Bruder und Schwester

• Eltern und Kinder

• Neffen und Nichten

• Onkel und Tanten

• Schwager und Schwägerin

• Pflegeeltern und Pflegekinder"