Gewinne aus Aktien versteuern, wenn man sie wieder reinvestiert?

3 Antworten

Es gibt keine "zeitweisen" Verkäufe. Entweder man verkauft oder man verkauft nicht.

Gewinne über dem Freibetrag sind selbstverständlich zu versteuern. (Es sind übrigens auch Verluste möglich!) Bei einem deutschen Broker wird vom Betrag oberhalb des möglichen Freistellungauftrages automatisch KeSt abgeführt, andernfalls muss man selbst dafür sorgen.

Am Jahresende in der Steuererklärung wird dann alles verrechnet und ggf. KeSt erstattet, falls Verluste zu verrechnen sind bzw. der persönliche Steuersatz niedriger als die KeSt liegt. "Günstigerprüfung", wie hier schon richtig erwähnt wurde.

Jeder realisierte Gewinn oder Verlust wird steuerlich erfasst. Es spielt keine Rolle, was mit dem Verkaufsvolumen bzw. dem Gewinn gemacht wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Betriebswirtschaft / Vermögensverwalter und -Berater

Wenn Du verkaufst realisierst Du den Gewinn, oder Verlust.

Verrechnet werden können nur Verluste des gleichen Jahres.

Wenn Du bei einem Broker im Inland handelst,wirddieAbgeltugnssteuer gleich abgezogen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986