Wie sind geschenkte Aktien zu versteuern als Minderjähriger?


14.05.2021, 20:33

Natürlich kann ich diese erst verkaufen, wenn ich volljährig bin, das ist damit gemeint. Angenommen ich verdiene mit 18 immer noch kein Geld.

3 Antworten

Wenn dein Vater einen Freistellungsauftrag (EUR 801,00 oder EUR 1.602,00/Eheleute) erteilt hat und keine weiteren Kapitalerträge hat bzw. nicht über die o.g. Grenze kommt, kann er sie auch verkaufen ohne Steuern zahlen zu müssen.

Du selber hast die EUR 801,00 ebenfalls zur Verfügung.

Wenn er sie dir schenkt, kann er sie nicht verkaufen und du machst beim Verkauf einen Gewinn von 500 Euro. Da auf deinen Namen wahrscheinlich kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird die KapSt einbehalten und mit der dann zu erstellenden Einkommensteuererklärung für 2021 auf die festzusetzende Steuer von Null angerechnet.

Anders ausgedrückt: Du bekommst sie zurück.

Zum umgehen ist das, indem selbst ein Freistellungsauftrag erteilt wird.

  • Wieso Gewinn von €500? Verstehe ich etwas falsch, ich komme auf €5.000?
  • Dass Du Minderjähriger bist, hat keine Auswirkungen auf eine Steuerpflicht.
  • Wieso solltest Du erst verkaufen können, wenn Du volljährig bist? Natürlich darfst Du eigene Aktien auf einem eigenen Depot (welches du mit Unterschrift Deiner Eltern eröffnen kannst) jederzeit verkaufen.
  • Wenn Deine Eltern ihre Freibeträge nicht anderweitig ausgenutzt haben, müssten sie €3198 (5000-1802) versteuern.
  • Schenken sie Dir die Aktien, hast Du einen Freibetrag von €801 und für den Rest könntest Du die KeSt/SolZ über die Steuererklärung zurückholen oder besser noch eine NV-bescheinigung bei Finanzamt besorgen.

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/nichtveranlagungsbescheinigung-was-ist-das.html