BAB , 2 Personen im vertrag?

1 Antwort

550 Euro brutto bedeuten für jeden von Euch netto 441 Euro, dazu kommen für jeden noch einmal 204 gesetzliches Kindergeld - also hat jeder schon einmal rechnerisch 645 Euro.

Dein Freund hat dann unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 90 Euto noch einen ergänzenden Unterhaltanspruch an seine Eltern ( soweit Anspruch auf Barunterhalt besteht ) in Höhe von 180 Euro. Damit stehen ihm dann rechnerisch 825 Euro zur Verfügung.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten(ext. mietrecht.de) einberechnet.

Wieviel BAB Dir u.U. zustehen könnte müsstest Du bitte selbst einmal ausrechnen :

http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Anspruch auf Wohngeld besteht jedenfalls nicht.