Geld verdienen als Schüler ohne Gewerbeanmeldung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
dass eine Gewerbeanmeldung erst zur Pflicht wird wenn die Tätigkeit regelmäßig betrieben wird und nicht so wie in meinem Beispiel nur vorübergehend?

Die Absicht zur dauerhaften Gewinnerzielung genügt, sofern diese Absicht besteht, betreibst du von Anfang an ein anmelde- und in deinem Fall genehmigungspflichtiges Gewerbe.

Davon abgesehen ist die Erteilung einer Genehmigung durch das Familiengericht keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Da wird sehr genau auf den Einzelfall geschaut: Besteht die nötige Ernsthaftigkeit und ein gewisses Wissen und Grundverständnis über eine kaufmännischen Geschäftsbetrieb und die rechtlichen Rahmenbedingungen (ein bereits laufendes unangemeldetes Gewerbe macht sich da ganz schlecht). Gibt es einen konkreten Businessplan? Nicht zu vergessen auch: Sind die schulischen Leistungen so gut, dass auch die zusätzliche Belastung durch das Gewerbe dort keine Probleme erwarten lässt?

Dass ein 14-Jähriger eine Genehmigung zum Betrieb eins eigenen neuen Gewerbes erhält, ist m. W. die absolute Ausnahme.

"Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss."

(Quelle: gruenderplattform.de)

Dass auch Deine Eltern zustimmen müssen, ist bekannt? Ich frag nur, weil ich (!) meinem gerade mal 14jährigen Sprössling das nicht erlaubt hätte. Ich bin vom Fach und weiß, was das bedeutet.

Natürlich ist das meinen Eltern bekannt, sonst würde auch der Antrag über das Familiengericht nicht laufen.

Der Regel bin ich mir Bewusst, nur ist in dem Ausdruck "dauerhaft" ziemlich viel Interpretationsspielraum vorhanden und das ist mein Problem.

Also wäre dein Ratschlag ich sollte warten, bis der Antrag bestenfalls angenommen wird?

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