Gewährleistung bei Schmuck?

4 Antworten

leider ist die Kette versehentlich durch einen starken Gegendruck gerissen. Gilt da immer noch die gesetzlich geregelte Gewährleistung?

Selbstverständlich nicht. Die Gewährleistung greift dann, wenn ein Mangel/Defekt am Produkt auftritt, der ggf. schon von vornherein bestanden hat oder auf ein mängelbehaftetes Produkt hindeutet (nicht fehlerfrei produziert). Wenn du aber die Kette durch eigenes Verschulden beschädigst, ist das ganz allein dein Problem und du musst die Reparaturkosten selber zahlen.

Das wäre ja ähnlich, als würde ich mein nagelneues Auto gegen einen Baum setzen und vom Hersteller aufgrund der Mängelgewährleistung ein neues Auto verlangen.

leider ist die Kette versehentlich durch einen starken Gegendruck gerissen.

also liegt kein Gewährleistungsfall vor, denn der Schaden wurde vom Verbraucher verursacht.

Meine Erfahrung ist es, wenn man ggü jemandem mit Garantie bzw Haftung etcetc kommt, ist das eher kontraproduktiv.

Mein Rat wäre freundlich mit dem Juwelier zu reden, in der Regel fertigt ein Juwelier viele Artikel selber und es ist mit ein paar Lötgriffen wieder repariert und der Juwelier macht das vielleicht noch kulanzweise, in der Absicht nicht einen guten Kunden zu verlieren.

Also erstmal freundlich kundig machen, man sieht ja wie der juwelier reagiert.

das die Kette gerissen ist, ist eigene Schuld und wohl kein Materialfehler.