Frist zur Mangelbehebung abgelaufen, wann verjährt mein Anspruch gegenüber Handwerker?

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Da muss man einmal unterscheiden zwischen Gewährleistung oder Garantiefrist und Schadenersatz. Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Garantiefrist in welcher der Handwerker oder Händler beweisen muss, dass der behauptete Mangel nicht vorliegt. Bei der Garantie ist dies eine Vertragliche Garantieerklährung mit bestimmten im Vertrag festgelegten bedingungen. Eine Vertragliche Garantie kann natürlich nie die gesetzliche einschränken. Der Schadenersatz für "geheime Mängel" hat in Österreich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Die Verjährungsfristen für Gewährleistung sind sehr unterschiedlich geregelt (Österreich - Deutschland ) bzw. abhängig vom Produckt (Verbrauchsgüter - Immobilien - Werkverträge usw.) und vom Käufer (Konsument oder Unternehmen). Der Fristenlauf bei der Verjährungsfrist wird weder mit der Mängelrüge noch mit dem Verstreichen der Behebungsfrist gehemmt. Der Fristenlauf kann lediglich durch einbringen der Klage Schadenersatzklage oder Feststellungsklage gehemmt werden. Gut auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Deutsches_Gew.C3.A4hrleistungsrecht .